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Durch Geschäftspartner verursachte Umsatzsteuerprüfung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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In den ersten Teilen unserer Serie zur Umsatzsteuerprüfung haben wir uns damit befasst, welche Gründe für die Anordnung einer Sonderprüfung sprechen. Vorrangig ging es um Gründe, die Sie nach Möglichkeit selbst beeinflussen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt, warum der Fiskus eine Umsatzsteuerprüfung anordnen kann, ist aber auch in Ihren Geschäftspartnern zu finden.

Unklarheiten bei Geschäftspartnern

Das Problem ist folgendes: Wenn einer Ihrer Kunden Umsatzsteuererstattungen anmeldet, die auf Rechnungen von Ihnen begründet sind, kommt es nicht selten zu einer Querprüfung. Das heißt, das Finanzamt Ihres Kunden fragt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt nach, ob bei Ihnen alles in Ordnung ist. Im besten Falle wird Ihr Finanzamt dies bestätigen und alles ist erledigt. Aufgrund Nachfragen anderer Finanzämter kann jedoch auch Ihr Finanzamt schnell hellhörig werden und Ihre Unterlagen überprüfen wollen. Dann können Sie eine Umsatzsteuerprüfung kaum mehr verhindern.

Was tun, um die Prüfung zu vermeiden?

Gänzlich vermeiden werden Sie eine solche Prüfung nicht. Vielmehr kommt es durchaus zu Umsatzsteuerprüfungen, mit denen Ihnen aber niemand etwas Böses will. Um das Risiko einer solchen Sonderprüfung zu verringern, sollten Sie aber dennoch einiges beachten. Wählen Sie Ihre Geschäftspartner sorgfältig aus. Überprüfen Sie deren Firmierung, den Sitz des Unternehmens und ob es dort auch tätig ist. Und nicht zuletzt gilt natürlich, wie immer: Erledigen Sie Ihre Buchhaltung äußerst sorgfältig. Schreiben Sie Rechnungen mit allen notwendigen Angaben, um so Unklarheiten beim Fiskus zu vermeiden. Außerdem denken Sie daran: Ist Ihre Buchhaltung in Ordnung, kann Ihnen auch die Umsatzsteuerprüfung nichts anhaben.

Fazit der Ursachen für die Umsatzsteuerprüfung

Als Fazit lässt sich aus unserer kleinen Serie folgendes ableiten: Sie können sich nicht vollständig vor der Umsatzsteuerprüfung schützen. Allerdings gibt es einige Dinge, die Sie beachten können, um die „Gefahr“ so gering wie möglich zu halten. Gehen Sie stets sorgfältig mit Ihrer Buchhaltung um, dann haben Sie auch nichts zu befürchten.


Bildnachweise: © BillionPhotos.com/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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