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ELStAM löst die Lohnsteuerkarte aus Papier ab

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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ELStAM löst die Lohnsteuerkarte aus Papier ab
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Die Bezeichnung ELStAM ist eine Abkürzung für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Man versteht darunter eine Datenbank der Finanzverwaltung über lohnsteuerlich relevante Informationen (Steuerklasse, Kinder, Religionszugehörigkeit und Freibeträge) von Arbeitnehmern.

Unternehmen können damit für Zwecke der Gehaltsabrechnung solche Merkmale ihrer Arbeitnehmer abrufen, die bisher auf der Vorderseite der Papier- Lohnsteuerkarte aufgedruckt waren.

Erleichterungen für Bürger und Unternehmen

Arbeitgebern dürfte das neue Verfahren erhebliche Vorteile bringen. Bisher mussten die Personalabteilungen jedes Jahr aufs Neue die Lohnsteuerkarten der Mitarbeiter einsammeln. Dadurch ging wertvolle Arbeitszeit verloren – insbesondere deshalb, weil es einige Kollegen mit der Zuverlässigkeit nicht so ernst nahmen und man ihnen ständig hinterherlaufen musste. Nach drei Monaten ohne Lohnsteuerkarte waren Arbeitgeber sogar verpflichtet, nach der ungünstigen Steuerklasse 6 abzurechnen und – nachdem die Karte schließlich vorlag – die Lohnabrechnungen mühsam wieder zu berichtigen. Mit ELStAM benötigen Unternehmen nunmehr lediglich die Steuer-Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum eines Mitarbeiters, um dessen Daten abzurufen. Auch wird durch ELStAM der Verlust von Lohnsteuerkarten ausgeschlossen. Bisher waren Arbeitnehmer dann gezwungen, sich eine kostenpflichtige Ersatzkarte ausstellen zu lassen.

Finanzämter haben mehr Arbeit

Bisher erfolgte die jährliche Ausstellung der Lohnsteuerkarten durch die Kommunen. Diese waren auch für Änderungen bei Steuerklasse, Religion und Kinderfreibeträgen zuständig, nicht jedoch für sonstige Freibeträge – das war Aufgabe der Finanzämter. Mit Einführung von ELStAM werden sämtliche Änderungen der Steuermerkmale durch die Finanzämter vorgenommen, so dass die Kommunen nur noch die Meldedaten zur Verfügung stellen müssen. Für den Bürger entfällt dadurch einerseits das komplizierte Zuständigkeits-Wirrwarr sowie lange Behördenwege. Andererseits fehlt den Finanzämtern dadurch aber auch die Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben, etwa die Bearbeitung von Steuererklärungen.

Start von ELStAM

Aktuellen Informationen zufolge soll das ELStAM-Verfahren wegen technischer Probleme nun doch nicht wie geplant am 1. Januar 2012 starten, weshalb die Papier-Lohnsteuerkarten aus 2010 auch für 2012 ihre Gültigkeit behalten. Sicherlich war es in Zeiten von E-Government notwendig und sinnvoll, die seit 1925 existierenden, bunten Pappkarten durch ein elektronisches Verfahren abzulösen. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses in der Praxis auch bewährt, zumal Aufgaben damit nicht eingespart, sondern lediglich verlagert werden. Ein ganz anderes Thema ist zudem der Datenschutz: zwar entspricht ELStAM denn gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings dürfte das Verfahren den Trend zum gläsernen Bürger ein gutes Stück vorantreiben.

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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