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Elternzeit und nebenberuflich Selbständigkeit

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Elternzeit und nebenberuflich Selbständigkeit

Welche Formalien müssen Unternehmerinnen beachten, die während der Elternzeit nebenberuflich ein Gewerbe betreiben? Für den Anspruch auf beispielweise Elterngeld darf die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten werden.

Die Krankenkassen sind hier restriktiver, gegenwärtig sind nur maximal 18 Wochenstunden erlaubt. Sobald die Grenze überschritten wird, gilt die Unternehmerin als hauptberuflich selbständig. In der Konsequenz müsste sie dann Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Anrechnungsfreier Betrag

Bei der Elterngeldberechnung gibt es keinen anrechnungsfreien Betrag. Das gilt auch für Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Der Gewinn aus der Selbständigkeit wird unter Abzug der auf den Gewinn entfallenden Steuern und der eventuell anfallenden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, auf den Elterngeldbetrag angerechnet. Der Elterngeld-Mindestbetrag von 300,- EUR sollte jedoch auch an nebenberuflich Tätige gezahlt werden.


Bildnachweise: © Pixel-Shot/stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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