Unternehmer, insbesondere Gebrauchtwagenhändler, die von privaten Personen oder anderen Unternehmen, bspw. Kleinunternehmern, gebrauchte Waren ohne Vorsteuerabzug kaufen unterliegen der Differenzbesteuerung.
Tipp
Prüfen Sie deshalb sehr genau, wie hoch Ihre tatsächlichen Einnahmen sind. Auch nach den neuen Regelungen werden weiterhin bestimmte Umsätze, die ohnehin umsatzsteuerfrei sind, etwa Lieferungen ins Ausland, nicht mit in den Gesamtumsatz der Kleinunternehmer hinein gerechnet. Zudem sollten Sie beachten, dass die Grenze von 17.500 Euro lediglich für das vorhergehende Jahr gilt. Im aktuellen Geschäftsjahr dürfen Sie Umsätze bis zu 50.000 Euro erzielen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren. Diese Regelung dürfte einige Unternehmer vor dem Wegfall des Kleinunternehmerstatus schützen. Sollten Sie die höhere Grenze ebenfalls überschreiten, sollten Sie sich zügig bei Ihrem Finanzamt melden, um den Sachverhalt im Einzelfall zu klären.
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Steuerberater Kexel antwortet auf eine Frage zu diesem Artikel in folgendem Forenbeitrag Quelle: Steuertipps aktuell Ausgabe September 2009
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