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Erhöhter Umsatz bei Differenzbesteuerung kippt die Kleinunternehmergrenze

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Unternehmer, insbesondere Gebrauchtwagenhändler, die von privaten Personen oder anderen Unternehmen, bspw. Kleinunternehmern, gebrauchte Waren ohne Vorsteuerabzug kaufen unterliegen der Differenzbesteuerung.

Dabei unterliegt nicht der volle Verkaufspreis der Umsatzsteuer, sondern nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, die sogenannte Marge. Der Gesamtumsatz eines Differenzbesteuerers wurde ebenfalls aus der Differenz des Verkaufspreises und des Einkaufspreises des entsprechenden Wirtschaftsjahres ermittelt und nicht nach den tatsächlich erzielten Einnahmen. Auf Grund dieser Regelung fiel ein großer Teil der Unternehmer mit Differenzbesteuerung unter die Kleinunternehmergrenze von 17.500,- EUR und musste daher keine Umsatzsteuer abführen. Ab 2010 sollen laut dem BMF Schreiben vom 16.06.2009 auch bei Differenzbesteuernden die tatsächlich erzielten Einnahmen des Wirtschaftsjahres als Gesamtumsatz gelten. Damit werden einige Unternehmer die Kleinunternehmergrenze von 17.500,- EUR Gesamtumsatz überschreiten. In der Folge müssen Sie dann Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Tipp

Prüfen Sie deshalb sehr genau, wie hoch Ihre tatsächlichen Einnahmen sind. Auch nach den neuen Regelungen werden weiterhin bestimmte Umsätze, die ohnehin umsatzsteuerfrei sind, etwa Lieferungen ins Ausland, nicht mit in den Gesamtumsatz der Kleinunternehmer hinein gerechnet. Zudem sollten Sie beachten, dass die Grenze von 17.500 Euro lediglich für das vorhergehende Jahr gilt. Im aktuellen Geschäftsjahr dürfen Sie Umsätze bis zu 50.000 Euro erzielen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren. Diese Regelung dürfte einige Unternehmer vor dem Wegfall des Kleinunternehmerstatus schützen. Sollten Sie die höhere Grenze ebenfalls überschreiten, sollten Sie sich zügig bei Ihrem Finanzamt melden, um den Sachverhalt im Einzelfall zu klären.

Forenhinweis

Steuerberater Kexel antwortet auf eine Frage zu diesem Artikel in folgendem Forenbeitrag Quelle: Steuertipps aktuell Ausgabe September 2009


Bildnachweise: © Saklakova/Fotolia.com

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