Die Investitionszulage wurde von der Bundesregierung bis 2013 verlängert, dass ist die gute Neuigkeit. Zum Nachteil für die Unternehmen sinkt der Investitionszuschlag mit dem Investitionszulagengesetz 2010, veröffentlicht am 10. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 2350 – 2357).
Unternehmer, die bis 2009 Investitionszulage beantragen erhalten eine reguläre Förderung in Höhe von 12,5%, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 25%. In den Jahren 2010 bis 2013 sinkt dieser Fördersatz jährlich um 2,5% für KMU um 5%.
Höhe des Fördersatzes
Beginn des Investitionsvorhabens
Fördersatz (regulär)
Fördersatz (KMU)
bis 31.12.2009
12,5
25,0
bis 31.12.2010
10,0
20,0
bis 31.12.2011
7,5
15,0
bis 31.12.2012
5,0
10,0
bis 31.12.2013
2,5
5,0
Die Höhe des Fördersatzes ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Investitionsvorhabens abgestellt. Damit können Unternehmer noch die volle Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie die I-Zulage in 2009 beantragen und bis zum 31.12.2009 mit dem Vorhaben beginnen.
Die Investitionszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.