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Geringwertige Wirtschaftsgüter künftig 5 Jahre abschreiben

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Mit der Unternehmensteuerreform ab 01.01.2008 werden die Regelungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter – kurz GWG genannt – verändert. Künftig ist ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, z.B. ein Schreibtisch, ab einem Wert von 150 EUR als GWG in einem Sammelposten zu erfassen und auf einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abzuschreiben. Das GWG darf dabei nicht teurer als 1.000 EUR sein. Auch durch diese Regelung steigen die Gewinne der Unternehmen, wodurch eine höhere einkommensteuerliche Belastung zu erwarten ist.

Quelle: BMF sowie Bundesregierung


Bildnachweise: © photowahn/Fotolia.com

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