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Berufsbekleidung künftig nur noch auf eigene Kosten reinigen?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

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Berufsbekleidung künftig nur noch auf eigene Kosten reinigen?
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Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen will der Berufsbekleidung an die Wäsche. Im Urteil vom 10.12.2008 unter dem Aktenzeichen 7 K 166/08 entschied es, dass die Kosten für die Reinigung von Berufsbekleidung sich nur dann steuermindernd auswirken, wenn die Verschmutzung der Kleidung deutlich höher, als bei ziviler Kleidung läge.

Im besagten Fall wollte ein Polizist die Reinigungskosten für seine Berufsbekleidung steuerlich als Werbungskosten absetzen.

Dabei galt schon seit Jahren, dass der Bundesfinanzhof (BFH) anerkannt hatte, dass die Anschaffungs- und Reinigungskosten für Berufsbekleidung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzuerkennen seien. Wenn auch Ihnen der Abzug dieser Ausgaben vom Finanzamt versagt werden sollte, sollten Sie auf die Rechtsprechung des BFH verweisen, notfalls ein Dienstaufsichtsverfahren einleiten, um zu einem für alle Parteien sinnvollen Kompromiss zu gelangen.

Denn auch das FG Niedersachsen kürzte die Werbungskosten im besagten Fall nur um den Anteil der Kosten, der auch durch normale, zivile Kleidung angefallen wäre. Mehrkosten für einen höheren Reinigungsaufwand können somit nach wie vor steuerlich begünstigt werden. Hierbei ist jedoch stets zu bedenken, dass eine private Mitbenutzung der Berufsbekleidung so gut wie ausgeschlossen sein muss. Das gilt insbesondere für Personen, die keine spezielle Uniform oder Sicherheitskleidung tragen müssen. Denn alle anderen Kleidungsstücke können auch im bürgerlichen Leben getragen werden und bedingen daher keine steuerliche Vergünstigung.

Quelle: http://www.steuertipps.de


Bildnachweise: © artfocus/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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