Die Beschaffung von Berufskleidung kommt generell dem Arbeitnehmer zu. Auch wenn der Arbeitnehmer durch die Anforderungen des Berufszweiges in der Auswahl begrenzt ist, wird die Berufsbekleidung vom persönlichen Geschmack des Arbeitnehmers bestimmt.
Fazit
Die Grenzen zwischen der privat zu zahlenden Berufskleidung und der vom Arbeitgeber zu stellenden Dienstkleidung sind eigentlich klar voneinander getrennt. Dennoch kommt es gerade in diesem Bereich immer wieder zu Unklarheiten. Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen: Kleidung, die im privaten Umfeld getragen werden kann und keine Rückschlüsse auf den Arbeitgeber zulässt, muss auch privat finanziert werden.
Bei den Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz hingegen sieht der Gesetzgeber den Arbeitgeber in der Pflicht. Spezielle Sicherheitsschuhe und Co. sind deshalb unbedingt zur Dienstkleidung zu zählen, deren Kosten der Arbeitgeber trägt.
Beispiel:
Im Büro von Unternehmer A werden Anzug und Kostüm als Berufskleidung vorgeschrieben. Da diese aber auch privat getragen werden können, stellen sie keine Dienstkleidung dar, sondern müssen vom Arbeitnehmer selbst finanziert werden.
Quelle: BMF sowie Bundesregierung via DATEV
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