In den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung dürfen Jungunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen, den IHK Beitrag nicht zahlen.
Bildnachweise: © fgniffke/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
In den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung dürfen Jungunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen, den IHK Beitrag nicht zahlen.
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