In den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung dürfen Jungunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen, den IHK Beitrag nicht zahlen.
Mit Ablauf dieses Zeitraums muss der Unternehmer erst einmal den Grundbeitrag zahlen. Später kommt auch noch die Umlagezahlung dazu. Da werden schnell ein paar hundert Euro im Jahr fällig. Liegt der Unternehmensgewinn des Vorjahrs jedoch unter 5.200, EUR, kann sich der Unternehmer auf Antrag vom IHK Beitrag befreien lassen.