In den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung dürfen Jungunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen, den IHK Beitrag nicht zahlen.
Mit Ablauf dieses Zeitraums muss der Unternehmer erst einmal den Grundbeitrag zahlen. Später kommt auch noch die Umlagezahlung dazu. Da werden schnell ein paar hundert Euro im Jahr fällig. Liegt der Unternehmensgewinn des Vorjahrs jedoch unter 5.200, EUR, kann sich der Unternehmer auf Antrag vom IHK Beitrag befreien lassen.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.