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Wie Sie Lohnsteuer sparen durch betriebliche Altersvorsorge

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

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Wie Sie Lohnsteuer sparen durch betriebliche Altersvorsorge
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Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Das umgewandelte Geld wird direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, für die es verschiedene Durchführungswege gibt. Dabei bleiben die umgewandelten Beträge steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei.

Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt ein bestimmter Betrag nicht ausgezahlt wird. Dieser fließt in die betriebliche Altersvorsorge und wird nicht versteuert. Somit ist der Aufbau einer Altersvorsorge nicht nur durch selbst gezahlte Beträge, sondern auch durch die Einsparung von Lohnsteuer und Sozialabgaben gegeben. Das entlastet natürlich auch Sie als Arbeitgeber. Denn durch ein geringeres sozialabgabenpflichtiges Einkommen Ihrer Arbeitnehmer sinkt automatisch auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge

Insgesamt stehen fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Dazu zählen die Pensionskasse, die Pensionsfonds, die Pensionszusagen, die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Jede Variante bietet einige Vor- und Nachteile. Grundsätzlich kann jedoch die Anlage zum Beispiel auf konservative Art erfolgen oder auch fondsgebunden, wodurch sich höhere Renditen ergeben.

Ebenfalls bleibt die Wahl, ob am Ende der Laufzeit eine einmalige Auszahlung zum Tragen kommen soll oder ob eine lebenslange Leibrente gezahlt werden soll. Die Besteuerung im Alter, also bei Auszahlung, hängt von der Art des Vertrages und der Art der Auszahlung ab. Außerdem entscheidet der Zeitpunkt des Abschlusses.

Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten

Natürlich können im Rahmen der Altersvorsorge Arbeitnehmer den Vertrag nach eigenen Wünschen gestalten. Er muss jedoch mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen. Die Beiträge können im Laufe der Zeit individuell angepasst werden.

Quelle: http://www.vorsorgeplaner24.de


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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