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Betriebliche Weihnachtsfeier und andere Veranstaltungen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Mindestens einmal im Jahr ist es in jedem Unternehmen soweit. Der Chef lässt mal was springen. Die Weihnachtsfeier oder eine andere Betriebsveranstaltung wird von Unternehmern gern genutzt, um den treuen und untergebenen Angestellten etwas Gutes zu tun.

Doch immer öfter muss das Firmenoberhaupt eine steuerliche Enttäuschung hinnehmen. Dabei kommt sehr oft die Frage auf, bis zu welchen Betrag eine solche Veranstaltung steuerfrei bleibt? Voraussetzung dafür ist zunächst, dass es sich bei der Veranstaltung um eine für alle Mitarbeiter öffentliche Feier handelt. Es muss also jeder Mitarbeiter die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Der Unternehmer kann pro Jahr insgesamt zwei Veranstaltungen steuerliche geltend machen, wobei pro Mitarbeiter (nebst dessen Angehörige) ein Betrag von 110 EUR (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschritten werden darf. Andernfalls ist die komplette Veranstaltung für den Arbeitnehmer als lohnsteuer und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn einzustufen. Der Betrag von 110 EUR pro Person und Veranstaltung umfasst alle Aufwendungen für die Beköstigung, Musik, Miete für den Saal und Geschenke. Auch Darbietungen sind in der Pauschale enthalten.

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Achtung, Steuerfalle Weihnachtsgeschenk

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern im Rahmen Ihrer Firmenweihnachtsfeier ein Weihnachtsgeschenk überreichen, zählt der Wert dieses Geschenks mit in die 110 Euro Weihnachtsfeier. Hat das Geschenk beispielsweise einen Wert von 35 Euro, darf die Feierlichkeit selbst schon nur noch 75 Euro pro Person kosten, um noch steuerfrei bleiben zu können. Wenn Sie diese Einschränkung nicht hinnehmen möchten, müssen Sie das Weihnachtsgeschenk unabhängig von der Weihnachtsfeier überreichen, also schon im Vorfeld der Weihnachtsfeier oder ein paar Tage danach.

Quelle: steuerberaten.de


Bildnachweise: © Ruth Black/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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