Mindestens einmal im Jahr ist es in jedem Unternehmen soweit. Der Chef lässt mal was springen. Die Weihnachtsfeier oder eine andere Betriebsveranstaltung wird von Unternehmern gern genutzt, um den treuen und untergebenen Angestellten etwas Gutes zu tun.
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Achtung, Steuerfalle Weihnachtsgeschenk
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern im Rahmen Ihrer Firmenweihnachtsfeier ein Weihnachtsgeschenk überreichen, zählt der Wert dieses Geschenks mit in die 110 Euro Weihnachtsfeier. Hat das Geschenk beispielsweise einen Wert von 35 Euro, darf die Feierlichkeit selbst schon nur noch 75 Euro pro Person kosten, um noch steuerfrei bleiben zu können. Wenn Sie diese Einschränkung nicht hinnehmen möchten, müssen Sie das Weihnachtsgeschenk unabhängig von der Weihnachtsfeier überreichen, also schon im Vorfeld der Weihnachtsfeier oder ein paar Tage danach.
Quelle: steuerberaten.de
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