≡ Menu

Kreditkarte- und ec-Kartenzahlung am Jahresende

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Die Kosten für Betriebliche Anschaffungen werden vom Unternehmer kurz vor dem Jahreswechsel per Kreditkarte oder ec-Karte bezahlt. Die Abbuchung dieser Ausgaben erfolgt dann oft erst im Januar des Folgejahres.

Kreditkarten- und ec-Kartenzahlungen am Jahresende unterliegen dem Zufluss- und Abflussprinzip.

Zu welchem Wirtschaftsjahr gehört die Betriebsausgabe?

In diesem Fall kommt es nicht auf den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt an, sondern darauf, wann die Zahlung als erfolgt gilt. Hier ist das Datum des unterschriebenen Abrechnungsbelegs bei der Kreditkartenzahlung bzw. des Buchungsbelegs bei der ec-Kartenzahlung ausschlaggebend. Der Abfluss des Geldes liegt im Zeitpunkt der Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, gem. BFH Rechtssprechung zum Abflusszeitpunkt beim Scheck.

Fazit

Werden betriebliche Anschaffungen vor dem Jahreswechsel per Kreditkarte oder ec-Karte bezahlt, gehört die Betriebsausgabe in das ablaufende Jahr. Das gilt auch dann, wenn die Belastung auf dem Konto erst im Januar des Folgejahres zu verzeichnen ist. Entscheidend ist das Datum auf dem unterschriebenen Abrechnungsbeleg bzw. auf dem Buchungsbeleg.

Quelle: http://www.steuernetz.de


Bildnachweise: © stokkete/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen