Dies sieht zumindest der Bund der Steuerzahler (BdSt) so. Denn derzeit werde die Künstlersozialabgabe oftmals zu Unrecht ausgezahlt. Viele Unternehmen wissen noch nicht einmal, dass sie verpflichtet sind, eine solche Abgabe zu zahlen. Die Künstlersozialabgabe beträgt 4,4 Prozent von gezahlten Honoraren an Künstler und Publizisten.
Künstlersozialabgabe auch bei nicht versicherten Künstlern
Im Grunde genommen ist die Künstlersozialabgabe, die an die Künstlersozialversicherung gezahlt werden muss, eine gute Sache. Denn die Künstler, die sich in dieser Versicherung abgesichert haben, erhalten hieraus soziale Leistungen. Sie müssen, wie Arbeitnehmer, nur die halben Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialversicherung aus den Mitteln der Künstlersozialabgabe. Kritisch betrachtet dies jedoch der BdSt. Denn die Künstlersozialabgabe wird auch für Künstler fällig, die nicht in der Künstlersozialversicherung versichert sind und demzufolge keinen Nutzen aus der Abgabe ziehen. Und an diesem Punkt setzt auch die massive Kritik des Bundes an.
Bürokratieaufwand zu hoch
Ebenfalls ist der bürokratische Aufwand enorm hoch. Das Institut für die Wirtschaft schätzt den Aufwand auf 221,7 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu stehen Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe von 217 Millionen Euro im Jahr 2007. Somit übersteigen die Bürokratiekosten die Einnahmen deutlich. Ein weiteres Problem ist, dass die Unternehmen die angefallene Künstlersozialabgabe über die letzten fünf Jahre nachzahlen sollen. Das stellt insbesondere für kleine Betriebe eine massive Kostenbelastung dar. Oftmals wird gar deren Existenz bedroht.
Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 96
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