Die Senkung der Arbeitslosenversicherung soll die Mehrbelastung durch die Krakenversicherung ab 2009 ausgleichen.
Nachdem der Krankenkassenbeitrag für 2009 auf 15,5% festgeschrieben wurde, schnürt die Regierung jetzt ein Entlastungspaket. Als Entlastung soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% auf 2,8% sinken. Weiterhin soll das Kindergeld für das 1. und 2. Kind um jeweils 10,- EUR und ab dem 3. Kind um jeweils 16,- EUR steigen.
Wir rechnen nach und zeigen, dass der Steuerbürger trotzdem draufzahlt
In dem obigen Beispiel zahlt der Versicherte 222,- EUR mehr pro Jahr. Dies ergibt sich aus dem angenommenen Bruttogehalt von mtl. 1.000 EUR sowie dem bisherigen Beitragssatz von 11,8% zzgl. 0,9% Sozialaufschlag, der vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ersparnis Arbeitslosenversicherung: 1000,- EUR x 0,5% = 5,- pro Monat x 12 = 60,- EUR Ersparnis, das gilt aber nur für das Jahr 2009, ab 2010 soll der Beitrag wieder auf mindestens 3,0% steigen.
Da Herr Mustermann keine Kinder hat, nutzt ihm auch die Kindergelderhöhung nichts.
Gesamtrechnung
Mehrbelastung durch die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages
222,00 EUR
Ersparnis durch die Absenkung des Beitrages der ALV
-60,00 EUR
Mehrbelastung
162,00 EUR
Herr Mustermann hat definitiv am Jahresende 162,00 EUR weniger im Portmonee. Als Folge wird er wohl einige Kinobesuche o.ä. einsparen müssen. Die Wirtschaft wird es der Regierung danken.
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Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.