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Neue Ertragshoheit, höhere Steuern

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Im Rahmen der vom Bund angestrebten „großen“ Steuerreform ist auch eine Änderung an der Ertragshoheit für diverse Steuern im Gespräch – insbesondere ein „Tausch“ der Kfz-Steuer gegen die Versicherungssteuer zwischen Bund und Ländern.

Das könnte aber auch den Weg freimachen für eine Abschaffung der Kfz-Steuer, die durch gleichzeitige Anhebung der Mineralölsteuer sich als heftige Steuererhöhung erweisen könnte. Die im Herbst 2006 anstehenden Bundestagswahlen lassen auch vermuten, wann es soweit ist: Anfang 2007.

Die sogenannte Ertragshoheit (auch: Steuerhoheit) ist das Recht einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, über die Einnahmen aus einer Steuer zu verfügen. Im bekanntlich föderalen und also komplizierten deutschen Staat steht die Ertragshoheit gemäß Art. 106 Grundgesetz (GG) für manche Steuern dem Bund, für andere den Ländern und für wieder andere den Gemeinden zu. Schließlich unterscheidet man Steuern, deren Ertrag sich Bund und Länder teilen, die sogenannten Gemeinschaftssteuern.

Es liegt auf der Hand, daß Änderungen an den jeweiligen Steuergesetzen zu Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern führen, denn sie verändern die Einnahmen der betroffenen Körperschaften. Jeder wacht daher eifersüchtig über „seine“ Ertragshoheiten, was auch bedeutet, daß sich nichts bewegt: der Föderalismus als Reformbremse, wieder mal…

Die Versicherungssteuer ist derzeit eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG), während die Kfz-Steuer eine Ländersteuer ist (Art. 106 Abs. 2 Nr. 3 GG). Ein Tausch dieser vom Ertrag ähnlichen Steuern könnte dem Bund die Chance zur Abschaffung der Kfz-Steuer zugunsten einer höheren Mineralölsteuer geben, denn diese ist ebenfalls eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG). Daß dies für alle außer die (wenigen) Sonntagsfahrer in der Summe eine vermutlich heftige Steuererhöhung sein würde, liegt auf der Hand. Und Reformen der Kfz-Steuer sind ohnehin überfällig, sieht die derzeit gültige Gesetzesversion doch nach dem 01.01.2005 keine Steuererhöhungen mehr vor, ein eigentlich untragbarer Zustand.

Derzeit ist die Debatte aber eher theoretisch, denn im Herbst 2006 steht bekanntlich die nächste Bundestagswahl an, und die Angst vor einem neuerlichen Erdrutschsieg rechtsradikaler Parteien ist mit Händen zu greifen, nachdem die NPD gestern in Sachsen gleichauf mit der SPD lag. Da unangenehme Dinge aber zumeist am Anfang der Legislaturperiode abgehandelt werden, damit sie bei der nächsten Wahl schon wieder erfolgreich vergessen worden sind, ist wohl in 2007 mit den nächsten schlechten Nachrichten in Sachen Kfz-Steuer zu rechnen – zusätzlich zur Maut, die möglicherweise auch zu diesem Zeitpunkt für alle Fahrzeuge auf allen Straßen eingeführt werden wird.

Quellen: Benzinpreise: endlich Bewegung in der Politik? | Die nächste Steuererhöhung: Diesel so teuer wie Benzin? | Benzin für 27 Cent (52,9 Pfennig) pro Liter | Innenstadt-Maut für Deutschland erstmals offiziell gefordert | Maut-Desaster: eine unkonventionelle Analyse der Diskussion | Maut-Kostenrechnung: es ist noch viel teurer | Europaweites Mautsysteme für alle Fahrzeuge wird schon vorbereitet


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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