≡ Menu
Magazin »

Neuregelung der Kfz-Steuer für Pkw ab 01. Juli 2009

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Entfernungspauschale als Betriebsausgabe

Die wichtige Nachricht vornweg: Für Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2009 angeschafft wurden, bleibt zunächst alles beim Alten. Nur für Pkws, die ab diesem Tag angeschafft werden, gilt eine Kfz-Steuer, die nach Auffassung der Bundesregierung ökologischen Kriterien gerecht wird. Wer wie viel Kfz-Steuer zu zahlen hat, bestimmt sich vor allem aus dem CO2-Ausstoss des Fahrzeugs.

Ausnahme

Für Pkws, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 Erstzugelassen werden, gilt eine Ausnahme. Nach Ablauf der geltenden Steuerbefreiung wird dem Halter automatisch die günstigere Kfz-Steuer angeboten.

Höhe der neuen Kfz-Steuer

Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist abhängig von drei Bestandteilen: einem CO2-Freibetrag, dem CO2-Ausstoss sowie dem Hubraum des Fahrzeugs. Mit dem Freibetrag werden Halter abgasarmer Fahrzeuge belohnt, die nur wenig CO2 je Kilometer ausstoßen. Für die Jahre 2009 – 2011 beträgt dieser Freibetrag 120 g / km. Er vermindert sich ab 2012 auf 110 g / km und danach ab 2014 nochmals auf 95 g / km. Für jedes Gramm CO2-Ausstoss, was über dem Freibetrag liegt, wird der Fahrzeughalter mit 2,- EUR zur Kasse gebeten. Hinzu kommt ein Aufschlag auf die Steuerschuld, die sich nach dem Hubraum des Fahrzeugs berechnet. Für je 100 cm³ sind zusätzlich 2,- EUR für Benzin- bzw. 9,50 EUR für Dieselmotoren zu bezahlen.

Berechnungsbeispiel

BMW 120d (1.995 cm³) mit einem CO2-Ausstoss von 138 g / km

 2009 – 20112012 / 2013ab 2014
CO2-Freibetrag120 g / km110 g / km95 g / km
CO2-Ausstoss über dem Freibetrag138 – 120
= 18 g / km
18 x 2 EUR
= 36 EUR
56 EUR86 EUR
Je 100 cm³ Hubraum (aufgerundet auf volle 100)20 x 9,50 EUR = 190 EUR
Steuerbelastung36 EUR + 190 EUR = 226 EUR 

 

246 EUR

 

 

276 EUR

Vergleich von alter und neuer Kfz-Steuer

Pkw mit Benzinmotor

FahrzeugLeistung (kW) / Hubraum (cm³)CO2 (g / km)Steuer alt (EUR)Steuer neu (EUR)Differenz (EUR)
Peugeot 10750 / 9981086720– 47
Porsche
Cayman S
235 / 3.436230236290+ 54
Honda Civic Hybrid70 / 1.3391099428– 66
BMW 118i105 / 1.99514013540-55

Pkw mit Dieselmotor

FahrzeugLeistung (kW) / Hubraum (cm³)CO2 (g/km)Steuer alt (EUR)Steuer neu (EUR)Differenz (EUR)
BMW 330 d180 / 2.993152463349– 114
VW Passat CC125 / 1.968146308242– 66
Seat Leon 1,9 Eco77 / 1.896119293180– 113
Mercedes A160 CDI60 / 1.992128308206– 102

Fazit

Die neue Kfz-Steuer bringt für Halter von sparsamen Dieselfahrzeugen deutliche Vorteile gegenüber der aktuellen Steuer. Nicht so hohe Einsparungen lassen sich bei Benzinern feststellen. Dennoch unterstützt die neue Steuerbe-rechnung auch hier den Trend zu Kleinwagen.

Anpassung der Bestandsfahrzeuge

Die Neuregelung der Kfz-Steuer betrifft die Halter von Fahrzeugen, die vor dem 01.07.2009 angeschafft wurden, zunächst nicht. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen diese Fahrzeuge, 2013 beginnend, „schonend“ in die CO2-orientierte Kfz-Steuer überführt werden. Die Details dazu stehen jedoch heute noch nicht fest.

Quelle: https://www.kfz-auskunft.de

Weitere interessante Seiten zum Thema Kfz-Steuer im Netz:

Vergleichsrechner zwischen alter und neuer Kfz-Steuer

Bildnachweise: © stadtratte/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen