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Neuregelung der Kfz-Steuer für Pkw ab 01. Juli 2009

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Neuregelung der Kfz-Steuer für Pkw ab 01. Juli 2009
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Die wichtige Nachricht vornweg: Für Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2009 angeschafft wurden, bleibt zunächst alles beim Alten. Nur für Pkws, die ab diesem Tag angeschafft werden, gilt eine Kfz-Steuer, die nach Auffassung der Bundesregierung ökologischen Kriterien gerecht wird. Wer wie viel Kfz-Steuer zu zahlen hat, bestimmt sich vor allem aus dem CO2-Ausstoss des Fahrzeugs.

Ausnahme

Für Pkws, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 Erstzugelassen werden, gilt eine Ausnahme. Nach Ablauf der geltenden Steuerbefreiung wird dem Halter automatisch die günstigere Kfz-Steuer angeboten.

Höhe der neuen Kfz-Steuer

Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist abhängig von drei Bestandteilen: einem CO2-Freibetrag, dem CO2-Ausstoss sowie dem Hubraum des Fahrzeugs. Mit dem Freibetrag werden Halter abgasarmer Fahrzeuge belohnt, die nur wenig CO2 je Kilometer ausstoßen. Für die Jahre 2009 – 2011 beträgt dieser Freibetrag 120 g / km. Er vermindert sich ab 2012 auf 110 g / km und danach ab 2014 nochmals auf 95 g / km. Für jedes Gramm CO2-Ausstoss, was über dem Freibetrag liegt, wird der Fahrzeughalter mit 2,- EUR zur Kasse gebeten. Hinzu kommt ein Aufschlag auf die Steuerschuld, die sich nach dem Hubraum des Fahrzeugs berechnet. Für je 100 cm³ sind zusätzlich 2,- EUR für Benzin- bzw. 9,50 EUR für Dieselmotoren zu bezahlen.

Berechnungsbeispiel

BMW 120d (1.995 cm³) mit einem CO2-Ausstoss von 138 g / km

 2009 – 20112012 / 2013ab 2014
CO2-Freibetrag120 g / km110 g / km95 g / km
CO2-Ausstoss über dem Freibetrag138 – 120
= 18 g / km
18 x 2 EUR
= 36 EUR
56 EUR86 EUR
Je 100 cm³ Hubraum (aufgerundet auf volle 100)20 x 9,50 EUR = 190 EUR
Steuerbelastung36 EUR + 190 EUR = 226 EUR 

 

246 EUR

 

 

276 EUR

Vergleich von alter und neuer Kfz-Steuer

Pkw mit Benzinmotor

FahrzeugLeistung (kW) / Hubraum (cm³)CO2 (g / km)Steuer alt (EUR)Steuer neu (EUR)Differenz (EUR)
Peugeot 10750 / 9981086720– 47
Porsche
Cayman S
235 / 3.436230236290+ 54
Honda Civic Hybrid70 / 1.3391099428– 66
BMW 118i105 / 1.99514013540-55

Pkw mit Dieselmotor

FahrzeugLeistung (kW) / Hubraum (cm³)CO2 (g/km)Steuer alt (EUR)Steuer neu (EUR)Differenz (EUR)
BMW 330 d180 / 2.993152463349– 114
VW Passat CC125 / 1.968146308242– 66
Seat Leon 1,9 Eco77 / 1.896119293180– 113
Mercedes A160 CDI60 / 1.992128308206– 102

Fazit

Die neue Kfz-Steuer bringt für Halter von sparsamen Dieselfahrzeugen deutliche Vorteile gegenüber der aktuellen Steuer. Nicht so hohe Einsparungen lassen sich bei Benzinern feststellen. Dennoch unterstützt die neue Steuerbe-rechnung auch hier den Trend zu Kleinwagen.

Anpassung der Bestandsfahrzeuge

Die Neuregelung der Kfz-Steuer betrifft die Halter von Fahrzeugen, die vor dem 01.07.2009 angeschafft wurden, zunächst nicht. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen diese Fahrzeuge, 2013 beginnend, „schonend“ in die CO2-orientierte Kfz-Steuer überführt werden. Die Details dazu stehen jedoch heute noch nicht fest.

Quelle: https://www.kfz-auskunft.de

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Vergleichsrechner zwischen alter und neuer Kfz-Steuer

Bildnachweise: © stadtratte/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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