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Neue Regeln für die Gewerbesteuer ab 01.01.2008

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Neue Regeln für die Gewerbesteuer ab 01.01.2008
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Mit der Änderung zum 01.01.2008 wurde die Gewerbesteuer neu geregelt. Ab 2008 stellt die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr dar. Das bedeutet, dass in 2008 vom Firmenkonto gezahlte Gewerbesteuern, bspw. aus Vorauszahlungen oder Restzahlungen, wie Privatsteuern zu erfassen sind.

Für alle Gesellschaftsformen (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften) gilt eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5%. Die bis Ende 2007 geltende Staffelmethode für Einzelunternehmen und Personengesellschaften entfällt damit. Für Kapitalgesellschaften sinkt mit der Änderung die Steuermesszahl von 5% auf 3,5% Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhöht sich der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer vom 1,8-fachen auf das 3,8-fache. Kapitalgesellschaften haben keine Anrechnungsmöglichkeit.

Sie haben weitere Fragen zur Gewerbesteuer oder anderen steuerlichen Themengebieten?

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Sind Sie überhaupt gewerbesteuerpflichtig?

Diese Frage sollte sich jeder Unternehmer stellen, bevor eine Gewerbesteuererklärung abgegeben wird. Immer mehr selbstständige Fragen bei uns nach, wo die Unterschiede eines Gewerbetreibenden zum Freiberufler liegen. Das Gesetz gibt darauf konkret im § 18 EStG Antwort, wo nämlich eine Art Berufskatalog der Freiberufler abgedruckt ist. Am Einfachsten ist es nun, seine eigene unternehmerische Tätigkeit mit dieser Liste zu vergleichen. Sofern Abweichungen bestehen, darf der Unternehmer nicht nach seinem eigenen Bauchgefühl gehen, sondern er sollte einen Steuerberater oder auch das Finanzamt zur Behandlung der eigenen Situation befragen. Im Zweifel muss ein richterliches Urteil gefunden werden, welches die Situation des betreffenden nachstellt und somit klärt. Existiert dieses Urteil nicht, bleibt den Unternehmern häufig nur die Klage. Doch dazu sollte ein juristischer Beistand befragt werden. Also bitte nicht im Alleingang unternehmen.

Quelle: http://www.bvk.de


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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