Mit der Änderung zum 01.01.2008 wurde die Gewerbesteuer neu geregelt. Ab 2008 stellt die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr dar. Das bedeutet, dass in 2008 vom Firmenkonto gezahlte Gewerbesteuern, bspw. aus Vorauszahlungen oder Restzahlungen, wie Privatsteuern zu erfassen sind.
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Sind Sie überhaupt gewerbesteuerpflichtig?
Diese Frage sollte sich jeder Unternehmer stellen, bevor eine Gewerbesteuererklärung abgegeben wird. Immer mehr selbstständige Fragen bei uns nach, wo die Unterschiede eines Gewerbetreibenden zum Freiberufler liegen. Das Gesetz gibt darauf konkret im § 18 EStG Antwort, wo nämlich eine Art Berufskatalog der Freiberufler abgedruckt ist. Am Einfachsten ist es nun, seine eigene unternehmerische Tätigkeit mit dieser Liste zu vergleichen. Sofern Abweichungen bestehen, darf der Unternehmer nicht nach seinem eigenen Bauchgefühl gehen, sondern er sollte einen Steuerberater oder auch das Finanzamt zur Behandlung der eigenen Situation befragen. Im Zweifel muss ein richterliches Urteil gefunden werden, welches die Situation des betreffenden nachstellt und somit klärt. Existiert dieses Urteil nicht, bleibt den Unternehmern häufig nur die Klage. Doch dazu sollte ein juristischer Beistand befragt werden. Also bitte nicht im Alleingang unternehmen.
Quelle: http://www.bvk.de
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