Der Bundesfinanzhof hat in Kürze darüber zu entscheiden, ob ein Unternehmer für die private Nutzung eines betrieblichen Pkws auch dann einen Privatanteil versteuern muss, wenn sich ein gleichwertiges Privatfahrzeug in seinem Besitz befindet. Die Beweislast liegt bisher beim Unternehmer.
Trendwende in der Rechtsprechung zeichnet sich ab
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ließ vor kurzem mit einem Urteil zu diesem Sachverhalt aufhorchen. Geklagt hatte ein Unternehmer, dessen Privatfahrzeug mit dem betrieblichen Fahrzeug vergleichbar war. Die Richter entschieden zugunsten des Unternehmers. Begründet wurde die Entscheidung wie folgt: Besitzen der Unternehmer und sämtliche zum Haushalt gehörenden, erwachsene Personen jeweils ein im Vergleich zum Betriebs-Pkw in etwa gleichwertiges Fahrzeug, so kommt nach Ansicht des Gerichts die Versteuerung eines Privatanteils nicht in Betracht. Die Richter gingen davon aus, dass das Halten mehrerer mit dem Betriebs-Pkw vergleichbarer Fahrzeuge wirtschaftlich unvernünftig wäre, wenn der betriebliche Pkw auch privat genutzt werden würde. Dies gilt auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall, für die Nutzung des betrieblichen Pkws kein Fahrtenbuch geführt wird.
Fazit
Wenn Sie Ihr betriebliches Fahrzeug in keinster Weise privat nutzen, sorgen Sie am besten dafür, dass Sie dies auch beweisen können. Am besten führen Sie ein detailliertes Fahrtenbuch, aus dem hervorgeht, dass keine privaten Fahrten mit dem Fahrzeug unternommen werden. So sind Sie immer auf der sicheren Seite, solange sich die Rechtsprechung nicht ändert.
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