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Unisextarife sorgen für steigende Prämien bei der Kfz-Versicherung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Im Dezember 2012 sind die neuen Unisextarife in Kraft getreten. Vor allem männliche Versicherte zahlen jetzt in vielen Bereichen höhere Beiträge. Auch auf die Neugestaltung der Tarifberechnung für die Kfz-Versicherungen hat sich das ausgewirkt. Hinzu kommen außerdem neue Schadensfreiheitsklassen und ein überarbeitetes Typenklassenverzeichnis.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass rund die Hälfte der versicherten Fahrzeuge betroffen sind, vor allem auch deshalb, weil ab sofort das Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten Fahrers mit in die Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie einfließt.

Kein Vertrauensvorschuss mehr für Frauen

Viele Kfz-Versicherungen begünstigten vor allem junge Frauen mit dem sogenannten „Lady-Tarif“. Da Frauen statistisch weniger Unfälle im Straßenverkehr verursachen als Männer, zahlten sie bisher auch niedrigere Versicherungsbeiträge. Mit der Einführung der Unisexstarife im Dezember 2012 ist diese Vorzugsbehandlung vorbei, Prämienunterschiede aufgrund des Geschlechtes sind nicht mehr zulässig. Nach ersten Schätzungen erhöhen sich die Versicherungsbeiträge in der Kfz-Versicherung um drei (Haftpflichtversicherung) bis zehn Prozent (Vollkasko). Insgesamt haben die Versicherer die Einführung der neuen Tarifgestaltung zum Anlass genommen, die Versicherungsbeiträge zu erhöhen und noch einige weitere Änderungen bei der Tarifermittlung ins Spiel zu bringen. Alle wichtigen Informationen zum Thema Unisextarife können sie im Lexikon der Betriebsausgaben hier nachlesen.

Neue Schadensfreiheitsklassen und Rabattschutz

Bislang wurde belohnt, wer lange unfallfrei Auto fuhr und zwar mit einem Aufstieg in der Schadensfreiheitsklasse, was wiederum sinkende Beiträge zur Folge hat. Dieses Prinzip bleibt erhalten, allerdings werden neue SF-Klassen eingeführt, die innerhalb der Versicherer leicht variieren können. Die Rabatthöhen sinken insgesamt, dafür steigt die Anzahl der Rabatte und somit der Zeitraum, in dem ein Wechsel der Schadensfreiheitsklassen möglich ist. Auf die prozentualen Angaben sollten sich Verbraucher allerdings nicht verlassen, entscheidend ist, welcher Betrag am Ende zu zahlen ist. Mit der Umstellung der Schadensfreiheitsklassen entfällt leider auch der beliebte Rabattretter, der Versicherten ab der SF-Klasse 25 die Abstufung bei einem Unfall ersparte. Diese frühere Bonusleistung kann jetzt als Rabattschutz zusätzlich eingekauft werden. Durch einen Vergleich der Anbieter lassen sich sicher Einsparpotentiale aufdecken. Dabei sollte man sich ruhig etwas mehr Zeit lassen und alle Angebote auch in Hinblick auf den Leistungsumfang gründlich prüfen. Übersichtlich und mit gutem Service ist ein Vergleich der Kfz-Versicherungen bei toptarif.de möglich.


Bildnachweise: © MABO/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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