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Jetzt noch kurzfristig die Kfz-Versicherung wechseln

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Jetzt noch kurzfristig die Kfz-Versicherung wechseln
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Jetzt sollte man sich wieder beeilen, da ein Kfz-Versicherungswechsel nur noch bis zum 30.11. möglich ist. Wer dieses Datum versäumt, muss noch ein weiteres Jahr bei seinem alten Versicherungsanbieter bleiben.

Wie man die billigste Kfz-Versicherung für sich finden kann ist jetzt sicherlich die Frage von vielen.

Der Kfz-Versicherungsvergleich

Doch die Antwort ist ganz einfach. Durchs Internet können die verschiedenen Kfz-Versicherungen schnell und bequem miteinander verglichen werden. Nehmen Sie einfach Ihren Kfz-Schein und den Versicherungsschein Ihrer alten Versicherung zur Hand und geben Sie auf dieser Website (unten) die geforderten Angaben ein. Innerhalb kürzester Zeit erfahren Sie, wer der geeignete Kfz-Versicherungsanbieter für Sie ist.

Mögliche Einsparungen

Viele Versicherungen belohnen Neukunden mit attraktiven Prämien und Sonderangeboten. Bestandskunden dagegen werden äußerst selten für ihre Treue belohnt. Deshalb sollte man sich überlegen, jährlich zum 30.11. die Autoversicherung zu wechseln.

Weitere Kostenersparnisse werden beispielsweise angeboten, wenn man nur eine bestimmte Anzahl von Kilometern im Jahr fährt oder sich an eine festgelegte Werkstatt bindet. Jetzt sollten Sie schnell handeln und die Kfz-Versicherung wechseln, um dadurch viel Geld zu sparen.

Noch ein Tipp zum Kfz Versicherungsvergleich

Bitte machen Sie wahrheitsgemäße Angaben, denn andernfalls kann kein ordentliches Versicherungsangebot berechnet werden. Auch die Angabe von falschen Informationen um günstigere Versicherungskonditionen wie Garagenwagen, Kilometerleistung oder Zweitwagen zu erhalten, gefährdet die Versicherungsleistung im Schadensfall.

In einem uns vorliegenden Fall hat ein Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer auf dessen Rabattanfrage ihn in eine andere Branche eingeordnet, so dass der versicherte Kfz-Halter ab sofort als Landwirt durchging. Diese Einstufung führte selbstverständlich zu einem gewissen Nachlass in der Kfz-Versicherung, jedoch kann der Versicherungsnehmer in einem Schadensfall sicher nicht mit einer Regulierung durch seine Versicherung rechnen.

Quelle: https://www.transparo.de/


Bildnachweise: © stokkete/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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