Die eidesstattliche Versicherung ist eine besondere Beteuerung, bei der die Person, welche die Versicherung abgibt, bekräftigt, dass die Aussage der Wahrheit entspricht. Besondere Anwendung findet die Versicherung an Eides statt vor allem bei zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungen.
Schuldenlösung durch eidesstattliche Versicherung
Wenn ein Schuldner möglichst schnell eine eidesstattliche Versicherung abgibt, kann dies zu einer einvernehmlichen Schuldenlösung beitragen. Der Schuldner beweist somit den Gläubigern, dass er nichts besitzt. Die Versicherung ist für diese Fälle ideal, da der Schuldner bei falschen oder fehlenden Angaben seine Vermögenslosigkeit versichern muss. Denn in vielen Fällen erhofft respektive vermutet der Gläubiger, dass der Schuldner noch Vermögen besitzt. Wenn sich jedoch bei der Versicherung an Eides statt die Vermögenslosigkeit des Schuldners bestätigt, werden die Chancen auf eine Schuldenrückzahlung realistischer.
Strafrechtliche Folgen bei Eidbruch
Wer bewusst falsche Angaben bei einer eidesstattlichen Versicherung macht, wird gemäß § 156 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Wurde aus Fahrlässigkeit gehandelt, droht immer noch ein Jahr Freiheitsentzug. Allerdings ist man für falsche Angaben unter Eid nur verantwortlich, wenn diese im Einzelfall von den Behörden abgegeben wird.
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Quelle: akademie.de
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