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Private Telefonkosten auf Dienstreisen als Betriebsausgabe

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Private Telefonkosten auf Dienstreisen als Betriebsausgabe
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In der Einkommenssteuererklärung 2012 dürfen Aufwendungen für privat veranlasste Telefonate die auf Dienstreisen erforderlich werden als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof hat ein entsprechendes Urteil veröffentlicht. Private Telefonkosten auf Dienstreisen sind somit steuerlich absetzbar.

 Steuerlich absetzbar sind die Telefonkosten, die auf einer Dienstreise entstehen, wenn diese Reise mindestens eine Woche dauert. Das gilt auch für die dann anfallenden privaten Telefonate, sie dürfen in diesem Fall als Betriebsausgabe angerechnet werden. Der BGH begründete sein Urteil (Az. VIR /magazin/kurz-notiert/kostenlose-rechtsprechung-beim-bundesfinanzho10) damit, dass bei einer längeren Abwesenheit von zuhause private Angelegenheiten nur über Telefon und Internet geregelt werden können. Die Aufwendungen können deshalb dem Beruf zugeordnet werden.

Nachweis der Telefonkosten beim Finanzamt

Bedingung dafür, dass Telefonkosten steuerlich abzugsfähig sind, ist der Nachweis, dass sie beruflich veranlasst sind. Dies ist auf unterschiedlichen Wegen möglich:

  • Nachweis der Einzelverbindungen, jedes einzelne geschäftlich geführte Telefonat muss dabei aufgeführt werden. Am einfachsten geht dies mit dem Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft.
  • Hochrechnung der Kosten für das Kalenderjahr mit Hilfe eines repräsentativen Zeitraums von drei Monaten
  • pauschaler Abzug von der Telefonrechnung in Höhe von 20% oder maximal 20 Euro pro Monat

Absetzbar sind dabei nicht nur die laufenden Verbindungskosten, sondern anteilig auch die Kosten für die Anschaffung und den Anschluss von Telefon und Internet.

Beruflich veranlasste Telefonate können zum Beispiel bei der Arbeit im Home Office entstehen, auch Telefongespräche, die im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien geführt werden, fallen in diese Kategorie. Besonders relevant ist dieses Urteil für Selbstständige, die nicht zwangsläufig von Zuhause aus arbeiten, bzw. Büroräume außerhalb der Wohnung betreiben.

Weitere Infos zum Thema private Telefonkosten als Betriebsausgabe können Sie hier nachlesen.

Quellen:

datev.de, iww.de


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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