Im März urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Kläger waren Personen, die keinen Fernseher und teilweise kein Radio hatten. Bis 2012 waren sie entweder von der Gebühr befreit oder mussten nur den ermäßigten Beitrag zahlen. Doch ab 2013 muss jeder den vollen Betrag zahlen – unabhängig ob er ein Gerät besitzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das jedoch anders. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar und daher rechtmäßig. Außerdem erhalten die Zahler eine Gegenleistung, indem sie die “Möglichkeit” haben, ARD, ZDF und Deutschlandradio zu empfangen. Der Rundfunkbeitrag ist daher eine “rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe”.
Eine weitere Argumentation der Beklagten war, dass mittlerweile nahezu 100 Prozent der Haushalte in Deutschland ein TV-fähiges Gerät haben. Denn mittlerweile zählen ja nicht nur Fernseher dazu, sondern auch Smartphones, Tablets, Laptops etc. Genau dieser Aspekt war auch der Grund für die Reform im Jahre 2012.
Auch Unternehmer müssen zahlen
Auch Unternehmer und Selbstständige müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. Hier richtet er sich jedoch nach Anzahl der Betriebsstätten, Fahrzeuge und Angestellte. Das Bundesverwaltungsgericht hat voraussichtlich dieses Jahr noch 12 weitere Klagen zum Rundfunkbeitrag zu verhandeln. Hier geht es in erster Linie um Unternehmer, die ebenfalls zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet sind.
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