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So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid
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Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Mit diesem Steuerbescheid wird Ihnen die endgültige Höhe Ihrer zu zahlenden Steuern des entsprechenden Jahres mitgeteilt.

Weiterhin wird der zu zahlende Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer festgesetzt.

Warum sollten Sie Ihren Steuerbescheid prüfen?

Weichen die Zahlen aus dem Steuerbescheid extrem von den errechneten Werten ab, wird jeder Steuerpflichtige den Bescheid genauer prüfen. Aber auch bei nur geringfügigen Abweichungen der Werte ist eine genauere Untersuchung der einzelnen Zahlen empfehlenswert. Der Bund der Steuerzahler hat festgestellt, dass ein Steuerbeamter ca. acht Minuten Zeit für die Bearbeitung eines Steuerfalls hat. Bei der Bearbeitung auftretende Fehler geschehen i.d.R. zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Im Folgenden wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Schritte sie abhandeln müssen, sobald der Steuerbescheid in Ihrem Briefkasten liegt.

Beachten Sie die Fristen

Legen Sie den Steuerbescheid nicht zu den unerledigten Akten. Nach Erhalt des Bescheides bleibt Ihnen zur Prüfung nur eine Frist von vier Wochen. Innerhalb dieser vier Wochen müssen Sie einen eventuell erforderlichen Einspruch einlegen. Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit effektiv aus.

Überprüfen Sie die einzelnen Werte

Sie haben in Ihrer Steuererklärung einen bestimmten Erstattungsbetrag errechnet oder einen Nachzahlungsbetrag festgestellt. Werden im Steuerbescheid die gleichen Werte ausgewiesen, ist das für Sie erst einmal der Hinweis, dass der Finanzbeamte alle Ihre aufgeführten Fakten übernommen hat. Trotz allem sollten Sie die einzelnen Zahlen auf Ihre Richtigkeit prüfen. Die Prüfung ist unter zwei Gesichtspunkten wichtig. Zum Einen können bestimmte Kosten anerkannt worden sein, die im Folgejahr nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden Zum Anderen stehen in Ihrem Steuerbescheid Werte, die die Grundlage für andere Leistungen bilden, bspw. das Kindergeld bei erwachsenen Kindern. Um den Anspruch auf solche Leistungen nicht zu verlieren, müssen die Werte exakt stimmen.

Die Werte stimmen nicht überein

Stimmen Ihre errechneten Werte nicht mit denen des Einkommensteuerbescheids überein? Das ist ein Indiz dafür, das der Finanzbeamte angegebene Kosten nicht berücksichtigt hat oder noch weitere Einnahmen hinzugerechnet wurden.

Die Hinweise geben Aufschluss

Der Finanzbeamte erläutert in den Hinweisen des Steuerbescheids, wo und warum Änderungen vorgenommen wurden. Lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch. Wurden bspw. Werbungskosten nicht anerkannt oder weitere Einnahmen, bspw. aus Urlaubsabgeltung hinzugerechnet, sind diese Änderungen hier aufgeführt. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, müssen Sie Einspruch einlegen. Das gilt auch, wenn Sie nicht erkennen können, woraus die Änderung resultiert. Auch hier ist ein Einspruch das richtige Mittel, so können Sie sich vom Finanzbeamten die Differenz erläutern lassen. An Hand der Erläuterung haben Sie dann die Möglichkeit, die Werte noch einmal zu überprüfen.

Zahlung nicht vergessen

Ein eingelegter Einspruch bedeutet nicht, dass Sie eine festgestellte Nachzahlung nicht zahlen müssen. Die Steuern, die Sie laut Bescheid zu entrichten haben, müssen Sie zunächst an das Finanzamt zahlen. Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, bekommen Sie die zuviel gezahlten Steuern erstattet.

Checkliste

Im zweiten Teil haben wir Ihnen eine Checkliste zur Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheides zusammengestellt.

Quelle

Steuertipps aktuell


Bildnachweise: © Wrangler/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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