Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 02.09.2009 unter dem Aktenzeichen 7 K 2/07 entschieden, dass als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind.
Die Regelung gilt für alle Dienstreisen, die länger als eine Woche andauern und bei denen eine wöchentliche Heimreise zur Familie nicht möglich ist.
Im verhandelten Fall ging es um einen Soldaten, der für einen mehrwöchigen Einsatz auf See war. Ein 15-minütiges Gespräch pro Woche mit der Familie war ihm gestattet und dessen Kosten darf er als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Diese Regelungen gelten auch für Selbstständige, die in vielen Fällen ähnlich den Angestellten behandelt werden sollen, wie es auch hier der Fall ist. Jedoch müssen die Kosten für diese Familientelefonate einzeln nachgewiesen werden. Pauschalen dürfen dabei nicht genutzt werden. Sie sind auch nur dann absetzbar, wenn die wöchentliche Heimfahrt nicht erfolgen kann. Die Regelungen gelten außerdem bei doppelter Haushaltsführung.
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Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.