≡ Menu

Künstlersozialabgabe verfassungswidrig?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen)
Künstlersozialabgabe verfassungswidrig?
Loading...

Dies sieht zumindest der Bund der Steuerzahler (BdSt) so. Denn derzeit werde die Künstlersozialabgabe oftmals zu Unrecht ausgezahlt. Viele Unternehmen wissen noch nicht einmal, dass sie verpflichtet sind, eine solche Abgabe zu zahlen. Die Künstlersozialabgabe beträgt 4,4 Prozent von gezahlten Honoraren an Künstler und Publizisten.

 Jedes Unternehmen, das einen Künstler oder Publizisten mit Arbeit versorgt, muss also folglich die Abgabe zahlen. Allerdings ist es sehr schwierig, eine genaue Definition für den Künstler zu finden, da dieser Begriff selbst im Gesetz nicht eindeutig geregelt ist. Deshalb wissen viele Unternehmen nicht, dass beispielsweise die Erstellung von Broschüren, Fotos oder Pressemitteilungen der Künstlersozialabgabe unterliegt. Bei der erstmaligen Überprüfung zur Abgabepflicht fallen sie dann oft aus allen Wolken, denn es wird die Überprüfung aller Aufträge der letzten fünf Jahre verlangt.

Künstlersozialabgabe auch bei nicht versicherten Künstlern

Im Grunde genommen ist die Künstlersozialabgabe, die an die Künstlersozialversicherung gezahlt werden muss, eine gute Sache. Denn die Künstler, die sich in dieser Versicherung abgesichert haben, erhalten hieraus soziale Leistungen. Sie müssen, wie Arbeitnehmer, nur die halben Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialversicherung aus den Mitteln der Künstlersozialabgabe. Kritisch betrachtet dies jedoch der BdSt. Denn die Künstlersozialabgabe wird auch für Künstler fällig, die nicht in der Künstlersozialversicherung versichert sind und demzufolge keinen Nutzen aus der Abgabe ziehen. Und an diesem Punkt setzt auch die massive Kritik des Bundes an.

Bürokratieaufwand zu hoch

Ebenfalls ist der bürokratische Aufwand enorm hoch. Das Institut für die Wirtschaft schätzt den Aufwand auf 221,7 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu stehen Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe von 217 Millionen Euro im Jahr 2007. Somit übersteigen die Bürokratiekosten die Einnahmen deutlich. Ein weiteres Problem ist, dass die Unternehmen die angefallene Künstlersozialabgabe über die letzten fünf Jahre nachzahlen sollen. Das stellt insbesondere für kleine Betriebe eine massive Kostenbelastung dar. Oftmals wird gar deren Existenz bedroht.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 96


Bildnachweise: © Drobot Dean/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen