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Vollkostenrechnung: Auf der Stufenleiter zum Zuschlagssatz

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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In der Vollkostenrechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) das zentrale Abrechnungswerkzeug. Da komplette BABs aufwendig und bei manueller Rechenweise fehleranfällig sind, findet man sie selten in Prüfungen. Wohl aber dümpeln die einzelnen Abrechnungsverfahren immer wieder in allen möglichen Klausurveranstaltungen herum. Sie sind dort oft gefürchtet, was aber nicht immer berechtigt ist. Einige BAB-Themen können sich auch zu echten Punktesammlern mausern. Schauen wir uns mal ein einfaches Beispiel an: die Stufenleiter zum Zuschlagssatz, die zugleich die Treppe ist, die man bekanntlich zum Erfolg nehmen muß.

Wie immer liegen unserem Beispiel einige Definitionen zugrunde, nämlich die wichtiger Kostenstellen: so bezeichnen wir als Hauptkostenstelle einen Leistungsbereich, der direkt am Produkt leistet, während eine allgemeine Kostenstelle ein Bereich ist, der nur anderen Bereichen eine Leistung verrechnet, nichts aber selbst am Produkt leistet. In unserem Beispiel gibt es die „klassischen“ Hauptkostenstellen „Lager“, „Produktion“, „Verwaltung“ und „Vertrieb“. Nichts am Produkt leisten die Wache und die Kantine, die gleichwohl notwendig und wichtig sind. Natürlich muß man auch wissen, was Einzel- und was Gemeinkosten sind.

Die Ausgangszahlen unseres Beispieles seien folgende:

 SummeWacheKantineLagerProduktionVerwaltungVertrieb
Einzelkosten60.000  40.00020.000  
Gemeinkosten76.00012.0007.0005.00030.0005.00017.000

Die Zuschlagssätze der jeweiligen Periode, also die Ist-Zuschläge, sind zu ermitteln. Die Wache soll hierbei nach Quadratmetern auf die anderen Kostenstellen abgerechnet werden, nämlich 3.000 m² : 70.000 m² : 25.000 m² : 8.000 m² : 14.000 m² und die Kantine nach Anzahl der Mitarbeiter, nämlich 9 Lagerarbeiter, 150 Produktionsmitarbeiter, 24 Verwaltungsangestellte und 36 Leute im Verkauf. Die Wächter sind nur nachts anwesend und benutzen die Kantine nicht.

Hier muß man die sogenannte Stufenleitermethode beherrschen, die in einer Vorwärtsverrechnung besteht: die Wache, als erste Kostenstelle, verrechnet ihre Kosten im genannten Flächenverhältnis an alle nachfolgenden Kostenstellen, die Kantine hingegen nur an die rechts von ihr stehenden Kostenstellen, nicht aber zurück an die Wache, denn die Wächter essen ja nichts (jedenfalls nicht im Betrieb). Nach jedem Rechenschritt sind Zwischensummen zu bilden. Das ist im Grunde nur eine einfache Verhältnisrechnung. Fangen wir also mit der Wache an:

 SummeWacheKantineLagerProduktionVerwaltungVertrieb
Einzelkosten60.000  40.00020.000  
Primärgemeinkosten76.00012.0007.0005.00030.0005.00017.000
SekundärGK Wache12.000 3007.0002.5008001.400
Zwischensumme  7.30012.00032.5005.80018.400

Da die Wache nichts am Produkt leistet, werden ihre Kosten in Höhe von 12.000 Euro den anderen Kostenstellen zugeordnet. Da hier ein zweites Mal Gemeinkosten auf Kostenstellen verrechnet werden, spricht man auch von einer sogenannten Sekundärverrechnung oder von Sekundärgemeinkosten. Diese zusätzliche Kostenverrechnung erhöht die Kosten aller anderen Kostenstellen. So betragen beispielsweise die Gemeinkosten der Kantine nunmehr 7.300 Euro und die der Produktion jetzt 32.500 Euro.

Kerngedanke der Stufenleitermethode ist, dies für alle allgemeinen Kostenstellen fortlaufend aber nicht rückwärts zu machen. Die Verrechnung der Kantine umfaßt also die Zwischensumme i.H.v. 7.300 Euro, die nur noch an die nachfolgenden Kostenstellen, nicht aber rückwärts an die Wache verrechnet werden. Das sieht folgendermaßen aus:

 SummeWacheKantineLagerProduktionVerwaltungVertrieb
Einzelkosten60.000  40.00020.000  
Primärgemeinkosten76.00012.0007.0005.00030.0005.00017.000
SekundärGK Wache12.000 3007.0002.5008001.400
Zwischensumme  7.30012.00032.5005.80018.400
SekundärGK Kantine   3005.0008001.200
Summe Gemeinkosten   12.30037.5006.60019.600
Gesamtkosten   52.30057.5006.60019.600
Ist-Zuschläge   30,7500%187,5000%6,0109%17,8506%

Da wir hier auch schon fertig geworden sind, haben wir sogleich die Summe der Gemeinkosten ausgerechnet und die Zuschlagssätze in der üblichen Weise bestimmt. Die Sache scheint also nur auf den ersten Blick recht aufwendig zu sein, ist aber am Ende doch eher nur eine Fleißaufgabe, nicht aber ein Problem. Auch nicht in Prüfungen.

Die Stufenleitermethode hat ihre praktische Berechnung, wenn keine Rückverrechnungen existieren, etwa weil die Wachleute tagsüber nicht anwesend sind, also die kantine nie in Anspruch nehmen. Das Verfahren steht im Stoffplan einer Vielzahl von Aus- und Fortbildungen und sollte dem Teilnehmer vertraut sein, denn es ist ein gerngesehener Gast in vielen Prüfungen – weil es nämlich so einfach ist.

Was man macht, wenn sich zwei Kostenstellen gegenseitig eine Leistung verrechnen, und dies auch vollständig verrechnet werden soll, schauen wir uns in den nächsten Tagen an. Das ist schon etwas knackiger, aber auch nicht wirklich ein Problem.

Quelle: Zingel, Harry, „Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung“, Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X

Bildnachweise: © Wrangler/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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