Unternehmer sind im Rahmen ihrer geschäftlichen Beziehungen oft in der Situation ihre Geschäftspartner zum Essen einzuladen. Somit entstehen Bewirtungskosten.
Das Finanzministerium setzte allerdings dem Ganzen noch eins drauf. Dem Unternehmer war es bisher nur möglich 70% des Vorsteuerbetrags der Rechnung vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Glücklicherweise hat nun der Bundesfinanzhof zumindest die Beschränkung dahingehend korrigiert. Was heißt das für den Unternehmer? Die Beschränkung der betrieblichen Aufwendungen auf 70% bleibt nach wie vor, jedoch kann die in der Bewirtungsrechnung enthaltende Vorsteuer zu 100% beim Finanzamt geltend gemacht werden. Mehr dazu und wie sie Ihre Bewirtungskosten ermitteln unter https://www.betriebsausgabe.de/onlinerechner-bewirtungskosten.php
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