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Was die JAV darf

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Was die JAV darf
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Bei der JAV handelt es sich um die Jugend- und Auszubildendenvertretung eines Unternehmens. Sie wird aus jungen Mitarbeitern und Auszubildenden unter 18 Jahren gebildet und vertritt die Rechte der angehenden Fachkräfte vor dem Arbeitgeber.

Des Weiteren umfasst die JAV Beschäftigte unter 25 Jahren, die zum Beispiel als Werkstudenten oder Praktikanten in einem Unternehmen tätig sind. Eine JAV darf in einem Unternehmen nur dann vorhanden sein, wenn es auch einen Betriebsrat gibt. Die JAV übernimmt wie der Betriebsrat in einem Unternehmen verschiedene Pflichten, verfügt aber auch über zahlreiche Rechte.

Die Rechte der JAV

Die JAV hat nach dem deutschen Gesetz sehr unterschiedliche Rechte, wobei sich an dieser Stelle Gemeinsamkeiten mit dem Betriebsrat erkennen lassen. So darf die JAV in Form von Stellvertretern und Mitgliedern sowohl an Betriebs- als auch Personalratssitzungen teilnehmen. Des Weiteren dürfen sie bei sämtlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vertreten sein.

Die JAV hat in Deutschland zudem das Recht, unterschiedliche Jugend- und Auszubildendenversammlungen ins Leben zu rufen und abzuhalten. Auch die Organisation von unterschiedlichsten Sprechstunden, in denen Einzelgespräche mit Azubis geführt werden, ist durch die JAV möglich. Die Mitglieder der JAV dürfen auf Kosten des Arbeitgebers an sämtlichen Schulungen teilnehmen. Dabei werden allerdings nur Schulungskosten von Weiterbildungen übernommen, die auch erforderlich sind.

Die Aufgaben der JAV

Die JAV übernimmt in einem Unternehmen eine Vielzahl an Aufgaben, die unter anderem durch alltägliche Arbeiten charakterisiert wird. Sie präsentiert sich dabei immer als der Ansprechpartner von Auszubildenden in einem Unternehmen. Aus diesem Grund verpflichtet sich die JAV zur Wahrnehmung der verschiedensten Belange, die von Auszubildenden geäußert werden. Des Weiteren können durch sie unterschiedlichste Anträge an den Arbeitgeber gestellt werden. Die JAV verpflichtet sich dazu geltende Rechte und Gesetze, sowie die Einhaltung der einzelnen Tarifverträge zu überwachen. Sie übernimmt Des Weiteren die Integration von ausländischen Auszubildenden in einem Unternehmen und trägt für diese Sorge.

Quelle: http://jav.info


Bildnachweise: © De Visu/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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