Den Unternehmen stehen durch die Rechtsnormen verschiedene Unternehmungsformen zur Verfügung. Zu den Rechtsformen des privaten Rechts zählen: das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft, Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschafft, Genossenschaft und privatrechtliche Stiftung.
Zu den Personengesellschaften selbst zählen fünf Unternehmungsformen:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
Partnerschaftsgesellschaft
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Stille Gesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Da es sich bei Personengesellschaften nicht um juristische Personen handelt, sind diese deshalb nur eingeschränkt rechtsfähig. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften in der Regel persönlich und unbeschränkt.