Das Franchising ist eine Sonderform der Lizenzvergabe. Es besteht aus einem Franchise-Geber und mehreren Franchise-Nehmern. Die Franchise-Nehmer sind dabei rechtlich selbständig und tragen das volle unternehmerische Risiko.
Beim Franchising wird jedoch das Verhältnis zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber umfassend vertraglich ausgestaltet. Die dem Franchise-Nehmer übertragenen Schutzrechte können sowohl eine Marke, aber auch einen Namen oder ein Produktionsverfahren betreffen. Der Franchise-Geber erhält dafür einmalig oder fortlaufend zu zahlende Lizenzgebühren. Zusätzlich zur Entrichtung der Lizenzgebühren, die sowohl umsatz- als auch stückbezogen berechnet werden können, verpflichtet sich der Franchise-Nehmer, weitere Vorgaben zu erfüllen. Diese werden durch den Franchise-Geber bezüglich der Produktqualität, Ausgestaltung der Verkaufsräume usw. festgelegt.