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Was unbedingt in einer Abmahnung stehen sollte

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

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Was unbedingt in einer Abmahnung stehen sollte
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Beim Verfassen einer Abmahnung gibt es ein paar wichtige Details zu beachten.

Werden diese Punkte vernachlässigt, kann es passieren, dass die Wirkung verfehlt wird und die Abmahnung im Falle einer Klage ungültig ist.

Auf den Wortlaut kommt es an

Als Erstes ist es wichtig, dass das Wort Abmahnung in dem Schriftstück vorkommt, damit der Empfänger genau erkennt, was ihn da erreicht hat. Kommt das Wort nicht vor, kann es sein, dass es als schlichte Ermahnung aufgenommen wird, die das Ziel verfehlen würde.

Des Weiteren muss das Fehlverhalten, auf dem die Abmahnung begründet ist, klar definiert werden. Es reicht nicht aus, einen Vorwurf zu verfassen, mit der Bitte um Unterlassung. Das Fehlverhalten muss mit Datum und Uhrzeit in Zusammenhang gebracht werden und eventuell vorhandene Zeugen sollten genannt werden. Eine Beschreibung, welches Verhalten richtig gewesen wäre, ist ebenfalls erforderlich, damit eine Belehrung oder Aufklärung auch ihren Platz findet.

Grundsätzlich soll eine Abmahnung zwar kurz und knapp verfasst werden, aber die wichtigsten Eckdaten müssen trotzdem im Inhalt zu finden sein, damit später keine Fragen entstehen, die eine Abmahnung anfechtbar machen könnten.

Hinweis auf die Kündigung

Um die Ernsthaftigkeit der Abmahnung hervortreten zu lassen und im Falle späterer Rechtsfolgen keine Formfehler zuzulassen, ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass bei nochmaligem Vergehen in derselben Sache eine Kündigung erfolgen kann. Wird dieser Hinweis vergessen, kann sich der Abgemahnte im Fall einer Kündigung darauf berufen, dass diese als Konsequenz nicht angedroht wurde.

Grundsätzlich gilt also, dass jeder Punkt, der wichtig wäre, aber nicht in der Abmahnung zu finden ist, zulasten des Arbeitgebers geht. Darum ist anzuraten, wirklich genau vorzugehen, damit später nichts am Inhalt der Abmahnung infrage gestellt werden kann. Erstellen Sie sich für das Erstellen von Abmahnungen eine Checkliste, die Sie dann Punkt für Punkt abarbeiten können.


Bildnachweise: © Picture-Factory/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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