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Wie viel darf ein Hartz IV Empfänger zu seinem ALG 2 dazuverdienen?

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Hartz IV Empfänger dürfen einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, um sich so einen Teil oder später, so das Ziel der ARGE, den vollen Lebensunterhalt zum ALG 2 hinzu zuverdienen. Wäre ja zu schön, wenn man in Deutschland auch das Geld behalten dürfte, was man verdient hat.

Nicht alles was man verdient, darf man behalten

Diese Erfahrung müssen leider auch immer wieder die ALG 2 Empfänger machen, auch wenn Sie selbständig sind. Was Ihnen als Hartz IV Empfänger vom Gewinn bliebt, können Sie mit folgendem Onlinerechner kostenlos und unverbindlich ausrechnen.

Der Onlinerechner dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Internetseite einbauen.

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Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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