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Handwerker und die Personalausweispflicht ab 01.01.2009 nach SGB IV

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Handwerker und die Personalausweispflicht ab 01.01.2009 nach SGB IV
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Zum 1.1.2009 treten Änderungen im SGB IV in Kraft, die in den betroffenen Branchen für Aufruhr sorgen werden. Betroffen sind die Branchen Bauindustrie, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Speditions-, Transportgewerbe und Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereiniger, Messe- und Ausstellungsbau sowie auch Fleischwirtschaft

Alle Mitarbeiter dieser Branchen müssen ab Januar 2009 ständig ihren Ausweis oder Reisepass mitführen und diesen dem Zoll bei Verlangen vorzeigen. Der bisher verlangte Sozialversicherungsnachweis reicht ab Januar 2009 nicht mehr aus.

Weiterhin wird von den Arbeitgebern der o.g. Branchen verlangt, dass bei Neueinstellung vor oder spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an den Rentenversicherungsträger abgegeben werden muss. Dieser Ansatz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist begrüßenswert. Von Bürokratieabbau kann bei dieser Gesetzesänderung jedoch keine Rede sein. Firmen, die für ihre saisonbedingten Neueinstellungen im Frühjahr Sofortmeldungen abgeben müssen, werden sich sputen müssen.

Quelle: SGB IV


Bildnachweise: © MNStudio/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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