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Ist es möglich ein, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Ist es möglich ein, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen?
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Sie arbeiten von Zuhause aus und möchten Ihr Arbeitszimmer samt Einrichtung gerne von der Steuer absetzen? Unter Umständen ist das bis zu einem Betrag von 1.250 € pro Jahr oder ggfs. sogar unbegrenzt möglich.

Ein „Home-Office“ ermöglicht mehr berufliche Flexibilität

Die wichtigste Bedingung dafür, ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen ist, dass es ausschließlich beruflich genutzt werden darf. Demnach ist es nicht erlaubt, im Arbeitszimmer privaten Angelegenheiten nachzugehen. Natürlich steht nicht die Steuerfahndung bei dem vor der Tür, der mal im Arbeitszimmer ein paar private Mails checkt, jedoch sollten bspw. hobbymäßig geführte Websites nicht im Heimbüro verwaltet werden.

Des Weiteren ist wichtig, dass es sich bei dem Arbeitszimmer tatsächlich um einen Raum handelt. Eine Arbeitsecke im privaten Wohnzimmer würde mit Sicherheit nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden. Auch die Einrichtung muss einem Arbeitszimmer entsprechen: Schreibtisch usw. sind natürlich überhaupt kein Problem. Gleiches gilt bei Dekorationen wie Bildern oder Blumen. Fernseher, Kühlschränke oder Betten werden für das Finanzamt schon eher zum Ablehnungsgrund. Zuletzt gibt auch die Richtlinien dafür, dass der private Teil der Wohnung der Größe bezüglich bewohnbar bleiben muss. Ein 40 qm Arbeitszimmer in einer 50 qm Wohnung wird das Finanzamt auch nicht genehmigen.

Hauptsächlich wird zwischen zwei Fällen unterschieden:

Wenn das Arbeitszimmer wie bspw. im Falle von Schriftstellern, freien Journalisten oder allgemein Freiberuflern als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zählt, lassen sich grundsätzlich alle Aufwendung für dieses Arbeitszimmer geltend machen.Eine gemäßigtere Regelung betrifft Personen, denen es am eigentlichen Arbeitsplatz im Betrieb an einem festen und angemessenen Schreibtisch mangelt. Als Beispiel könnte ein Lehrer somit ein heimisches Arbeitszimmer bei der Steuer geltend machen.
Alle Ausgaben lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.In diesem Fall dürfen jedoch nur 1250 € pro Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Absetzbar sind folglich alle Kosten, die durch das Zimmer entstehen: Selbstverständlich Miete, Strom, Wasser aber auch Einrichtung wie der Schreibtisch oder Arbeitsmittel wie der Computer können geltend gemacht werden.

Bildnachweise: deagreez - fotolia.com

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.