Kauft der Unternehmer gegen eine ordnungsgemäße Rechnung Autoreifen für seinen betrieblichen Pkw oder Lkw, so sind diese Autoreifen in der Regel als Kfz-Reparaturkosten sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Auch das Aufziehen der Reifen, Auswuchten oder Reparieren einzelner Reifen stellt einen Instandsetzungsaufwand dar. Im weitesten Sinne fallen die Autoreifen unter die Kfz-Kosten. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Unternehmer auch die in Rechnung gestellte Vorsteuer geltend machen.