In der Regel lässt ein Unternehmer monatlich seine Buchführung oder die Erfassung seiner Einnahmen und Ausgaben von einem externen Unternehmen erstellen. Gerade Kleinunternehmer und Existenzgründer können sich eine interne Buchführung nicht leisten bzw. fehlt dazu das nötige Fachwissen. Zur Erstellung einer Buchführung gehört neben dem Sortieren und systematischen Abheften der Belege und Rechnungen, das Kontieren sowie die datentechnische Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels einer Software. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Eventuell in Rechnung gestellte Vorsteuer kann von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer vom Finanzamt erstattet werden.