≡ Menu

Buchführungskosten steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen)
Buchführungskosten steuerlich absetzen
Loading...

In der Regel lässt ein Unternehmer monatlich seine Buchführung oder die Erfassung seiner Einnahmen und Ausgaben von einem externen Unternehmen erstellen. Gerade Kleinunternehmer und Existenzgründer können sich eine interne Buchführung nicht leisten bzw. fehlt dazu das nötige Fachwissen. Zur Erstellung einer Buchführung gehört neben dem Sortieren und systematischen Abheften der Belege und Rechnungen, das Kontieren sowie die datentechnische Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels einer Software. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Eventuell in Rechnung gestellte Vorsteuer kann von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer vom Finanzamt erstattet werden.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.