Eine Bürolampe dürfte nahezu in jedem Unternehmen zu finden sein, weil auch jede Firma ein Büro braucht, um den lästigen Papierkram zu erledigen – und ohne eine Bürolampe auf dem Schreibtisch kann man nicht vernünftig arbeiten.
Steuerlich gesehen gehört eine Bürolampe zum Anlagevermögen eines Unternehmens, weil man sie über einen längeren Zeitraum hinweg benutzt. Die Anschaffungskosten für preiswerte Exemplare bis höchstens 410 Euro netto kann man sofort als Betriebsausgabe absetzen, weil es sich dann um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt.
Hochwertige Bürolampen über 410 Euro netto werden über die jährliche Abschreibung steuerlich berücksichtigt. Man muss dann die Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und jedes Jahr einen Teilbetrag als Betriebsausgabe verbuchen.