Ein Defibrillator ist ein elektrisches Gerät, das für medizinische Zwecke verwendet wird. Es erzeugt Stromstöße, mit deren Hilfe man das Leben von Menschen im Falle eines Herzstillstandes retten kann („plötzlicher Herztod“). Jeder kennt die Szene im Fernsehen, wenn sich der Notarzt über den Patienten beugt, der sich daraufhin unter dem Defibrillator aufbäumt.
In erster Linie sind Defibrillatoren in Krankenhäusern und Notarztwägen anzutreffen. Nachdem es mittlerweile aber auch Geräte gibt, die von Laien ohne medizinische Kenntnisse bedient werden können, werden zunehmend auch viele öffentliche Gebäude damit ausgestattet. So macht es auch in Unternehmen durchaus Sinn, einen Defibrillator bereit zu halten. Denn schließlich kann man damit Leben retten in den wichtigen Minuten, bis der Arzt eintrifft.
Die Kosten für einen Defibrillator sind bei Unternehmen abzugsfähige Betriebsausgaben, die den Gewinn vermindern. Denn die Gründe für die Anschaffung liegen in aller Regel im betrieblichen Bereich. Nachdem ein Defibrillator über längere Zeit genutzt wird, handelt e sich um Anlagevermögen. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt deshalb nur im Wege der Abschreibung. Man muss den Kaufpreis auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und kann jährlich nur einen Teilbetrag als Betriebsausgabe absetzen.
Sofern die Mahngebühren betrieblich veranlasst sind, können sie auch als Betriebsausgabe abgezogen werden und mindern…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.