Der Kfz Stellplatz oder Stellplatz als eine Art Parkplatz oder Parkfläche für Kundenfahrzeuge oder betriebliche Fahrzeuge wird ebenso behandelt wie das Carport oder die Garage. Dahingehend gibt es einschlägige Urteile, die die Herstellung oder Anschaffung der Garage, des Carports oder des Stellplatzes dem dazugehörigen oder angeschlossenen Gebäude zurechnen.
Somit werden für gewöhnlich auch Garagen, Carports oder Stellplätze mit dem dazugehörigen Gebäude abgeschrieben und erhalten auch dessen Nutzungsdauer. Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen und Situationen bekommt der Stellplatz, das Carport oder die Garage eine eigene Nutzungsdauer (20 Jahre), dazu lesen Sie bitte im Lexikon unter Carport weiter.