Die Leiter ist in sehr vielen Unternehmen Arbeitsmittel im Lager, auf Baustellen oder allgemein in Gebäuden vorhanden.
Es gibt unterschiedliche Typen, Sorten und Arten von Leitern, welche unterschiedliche Anschaffungskosten nach sich ziehen. Genau hier muss unterschieden werden, ob die Leiter sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig ist (Stehleiter), wenn sie nicht mehr als 150 Euro in der Anschaffung kostet oder ob sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss, weil es vielleicht eine Spezialleiter ist.
Sofort abzugsfähige Leitern sind in der Regel Leitern zum Putzen, Stehleitern, Klapptritt, Aluleitern, Mehrzweckleitern, Multifunktionsleitern, Teleskopleitern und ähnliche.
Auch die Lieferung, Transportkosten und gegebenenfalls Aufbau und Anschlusskosten für eine Leiter sind der Anschaffung hinzuzurechnen und damit als Betriebsausgaben oder im Rahmen der jährlichen Abschreibung abzugsfähig.