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Arbeitskleidung absetzen – so verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Arbeitskleidung absetzen – so verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen
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Steuern – das leidige Thema für jeden beschäftigten Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. Doch vor allem Selbstständige und Freiberufler sollten sich intensiv mit dem Thema beschäftigen und einen groben Überblick über die Vorschriften und Gesetze behalten, um möglichst wenig Geld „zu verschenken“. Um die Steuerlast einzudämmen hat die Bundesrepublik Deutschland jener Personengruppe die Möglichkeit gegeben, gewisse Dinge von der Steuer abzusetzen. Aber nur wenige wissen, dass dies auf für Arbeitskleidung gilt. Wir möchten in diesem Artikel dieses Thema genauer beleuchten und Ihnen wichtige Tipps und Tricks zeigen, wie Sie geschickt Ihre Arbeitskleidung von der Steuer absetzen.

Steuerlich absetzbar – Was bedeutet das?

Die Begriffe „Werbungskosten“, „Abschreibung“ und „Betriebskosten“ hat wohl jeder schon einmal gehört. Doch nicht viele Menschen können diese Bezeichnungen auch in Zusammenhang setzen. Dabei ist das Thema der Absetzbarkeit bestimmter Hilfsmittel nicht so kompliziert wie so manch einer denkt. Um das genauer zu erklären werde wir nun zunächst die oben genannten Begriffe erläutern:

  • Betriebskosten: Betriebskosten sind im Paragraphen 1 Absatz 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt. Es handelt sich um Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Grundstück beziehungsweise den Gebäuden, Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen auf jenem Grundstück dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten (Mieter) entstehen. Hierzu zählen jedoch keine Kosten für Angestellte der Verwaltung oder Stromabrechnungen. Allein die Instandhaltung wie Grundsteuer, Entwässerung, Ungezieferbekämpfung etc. dürfen zu den Betriebskosten gerechnet werden.
  • Werbungskosten: Werbungskosten sind im Einkommenssteuergesetz Paragraph 9 festgehalten. Darunter zählen Schuldzinsen und Renten, Mehraufwendung für eine doppelte Haushaltsführung, Aufwände für Berufsverbände, Kosten für Arbeitsmittel oder auch die sogenannte Aufwendung für Abnutzung (AfA), die beispielsweise für vermietete Gebäude zustande kommen.
  • Abschreibung: Als Abschreibung wird der Betrag bezeichnet, um den der Wert eines Gerätes jährlich vermindert wird. Oder einfach gesagt: Kaufen Sie ein Gerät oder Hilfsmittel für die Arbeit, so können Sie den gezahlten Betrag über mehrere Jahre von Ihrem vorsteuerlichen Gewinn abziehen und so die Steuerlast vermindern. Hierbei gibt es zwei Verfahren: die lineare oder degressive Abschreibung. Der Begriff „steuerlich absetzbar“ wird als Synonym zur Abschreibung verwendet.

Bei der Abschreibung ist zu beachten, dass nicht alles, was gekauft wird, auch vom Finanzamt als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Zudem muss die Dauer der Abschreibung beachtet werden. Dies geschieht durch die sogenannte AfA Tabelle. In ihr sind die verschiedensten Arbeitsmaterialien aufgeführt mit der durchschnittlichen Nutzungsdauer. Mithilfe dieser Nutzungsdauer wird dann die Abschreibungshöhe wie folgt berechnet:

Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten : Nutzungsdauer

Die Abschreibungsdauer – d.h. der Zeitraum, in dem Sie den berechneten Betrag von der Steuer abziehen dürfen – ist dabei gleichwertig mit der Nutzungsdauer. Um nun die Arbeitskleidung von der Steuer absetzen zu können sollten zunächst die Bedingungen der möglichen Abschreibung geklärt werden.

Arbeitskleidung absetzen – das sollten Sie wissen

Zunächst stellt sich die Frage, welche Kleidung als Arbeitskleidung anerkannt wird. Im Großen und Ganzen gilt hierbei, dass alles abgesetzt werden kann, was für den ausgeübten Beruf offensichtlich als Arbeitskleidung zählt.

Arbeitskleidung absetzen – das sollten Sie wissen

Beispielsweise Schutzkleidung, Arztkittel, Anzug oder auch die typischen Handwerkerhosen. Die normale Alltagskleidung lässt sich hingegen nicht absetzen. Bei folgenden Kleidungsstücken ist kein Abzug möglich:

  • Socken
  • normale weiße Hemden
  • Brillen
  • Kleidung bei Fotomodellen

Es muss also gewährleistet sein, dass die Arbeitskleidung nahezu ausschließlich für die Arbeit verwendet wird. Manchmal hingegen gibt es jedoch auch Unterschiede bei der Art ein und desselben Kleidungsstücks. So sind zum Beispiel Sicherheitsschuhe steuerlich absetzbar, allerdings normale Büroschuhe im Regelfall nicht. Wenn Sie Arbeitskleidung als Betriebsausgabe absetzen möchten, sollten Sie sich also dementsprechend vorher im Internet oder bei einem kompetenten Steuerberater informieren, ob das entsprechende Kleidungsstück auch tatsächlich als Werbungskosten gilt.

Kann man die Arbeitskleidung abschreiben, so ist auch gut zu wissen, dass auch Reinigungskosten abgezogen werden können. Immer dann, wenn nachweislich die Verschmutzung durch die gewerbliche Nutzung zustande kam. Dies gilt in seltenen Fällen auch bei der Freizeitbekleidung. So dürfen Sie bei einem Unfall während der Geschäftsreise die Reinigung für ihr T-Shirt von der Steuer absetzen, wenn jenes T-Shirt durch den Unfall verschmutzt wurde.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) oder Anlagevermögen?

Der Unterschied zwischen geringwertige Wirtschaftsgütern und Anlagevermögen ist für die Art der Buchhaltung wichtig und für all diejenigen interessant, die die Kontenführung und Buchung der Ein- und Ausgänge eines Unternehmens selbst steuern. Beide Kategorien können jedoch von der Steuer abgesetzt werden. Zunächst aber der Unterschied im Überblick:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Anlagevermögen

Anschaffungskosten liegen unter 410 Euro

 

Verschiedene Möglichkeiten der Buchung (siehe unten)

Anschaffungskosten liegen über 1000 Euro

 

Abschreibung über mehrere Jahre notwendig

Ob GWG oder Anlagevermögen richtet sich nach den oben genannten Grenzbeträgen. Prinzipiell lässt sich jedoch sagen, dass geringwertige Wirtschaftsgüter Teil des Anlagevermögens sein können, umgekehrt allerdings nicht.

  • GWG bis maximal 150 Euro: Dies wird sofort mit dem vollen Wert abgezogen. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht möglich. Eine Eintragung ins Anlagevermögen des Jahresabschlusses ist nicht notwendig.
  • GWG 150 – 410 Euro: Hier kann der Gewerbetreibende wählen, ob er die Arbeitskleidung als Betriebsausgabe absetzen möchte mit der vollen Höhe des Betrages oder aber auf mehrere Jahre verteilt im sogenannten Sammelpool:

Sofort mit voller Höhe

Im Sammelpool

Die Betriebsausgabe Arbeitskleidung wird sofort vom steuerlichen Gewinn abgezogen, wird aber als Eintrag im Anlagevermögen vermerkt.Es wird eine Art Liste mit allen Utensilien der Arbeitskleidung eines Jahres angelegt und am Jahresende als

 

Anlagevermögen über fünf Jahre hinweg abgeschrieben. Der Sammelpool ist im Anhang des Jahresabschlusses zu als Anlagevermögen zu vermerken.

GWG 410 – 1000 Euro: In dieser Kategorie kann der Inhaber der Firma zwischen folgenden zwei Möglichkeiten wählen:

Sammelpool

„normales“ Anlagevermögen

Es wird eine Art Liste mit allen Utensilien der Arbeitskleidung eines Jahres angelegt und am Jahresende als Anlagevermögen über fünf Jahre hinweg abgeschrieben. Der Sammelpool ist im Anhang des Jahresabschlusses zu als Anlagevermögen zu vermerken.Jedes Kaufobjekt wird laut der AfA Tabelle mit dem Wert der Nutzungsdauer berechnet und so über mehrere Jahre abgeschrieben.

Anlagevermögen über 1000 Euro: Alles gekauften Objekte, die in Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten mehr als 1000 Euro wert sind, werden wie oben (siehe Tabelle) beschrieben, mit der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Arbeitsbekleidung absetzen – die wichtigsten Punkte

Sie können die Arbeitskleidung von der Steuer absetzen, wenn Sie dem Finanzamt von der geschäftlichen Nutzung jener überzeugen können. Wichtige Hinweise, was abzusetzen ist und in welcher Höhe beziehungsweise auch mit welchem Verfahren, kann dem Steuergesetzbuch, der AfA Tabelle sowie dem HGB entnommen werden. Möchte man die Arbeitskleidung absetzen, so darf jene nicht privat genutzt werden. Zudem muss bei der Buchung der Ausgaben für die Arbeitsmittel zwischen GWG = Geringwertiges Wirtschaftsgut und dem normalen Anlagevermögen unterschieden werden. Ein kompetenter Steuerberater kann bei der korrekten Buchführung sowie dem Jahresabschluss helfen.

Bildnachweise: Handwerker mit Bohrhammer: Dan Race / Fotolia.com, Gespräch mit Arzt: Kzenon - Fotolia.com, Folie wird auf Scheibe geklebt: Viacheslav Iakobchuk - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.