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Defibrillator steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Defibrillator steuerlich absetzen
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Ein Defibrillator ist ein elektrisches Gerät, das für medizinische Zwecke verwendet wird. Es erzeugt Stromstöße, mit deren Hilfe man das Leben von Menschen im Falle eines Herzstillstandes retten kann („plötzlicher Herztod“). Jeder kennt die Szene im Fernsehen, wenn sich der Notarzt über den Patienten beugt, der sich daraufhin unter dem Defibrillator aufbäumt.

In erster Linie sind Defibrillatoren in Krankenhäusern und Notarztwägen anzutreffen. Nachdem es mittlerweile aber auch Geräte gibt, die von Laien ohne medizinische Kenntnisse bedient werden können, werden zunehmend auch viele öffentliche Gebäude damit ausgestattet. So macht es auch in Unternehmen durchaus Sinn, einen Defibrillator bereit zu halten. Denn schließlich kann man damit Leben retten in den wichtigen Minuten, bis der Arzt eintrifft.

Die Kosten für einen Defibrillator sind bei Unternehmen abzugsfähige Betriebsausgaben, die den Gewinn vermindern. Denn die Gründe für die Anschaffung liegen in aller Regel im betrieblichen Bereich. Nachdem ein Defibrillator über längere Zeit genutzt wird, handelt e sich um Anlagevermögen. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt deshalb nur im Wege der Abschreibung. Man muss den Kaufpreis auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und kann jährlich nur einen Teilbetrag als Betriebsausgabe absetzen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.