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Anlage EÜR kommt erst ab der Einkommensteuererklärung 2005 zum Einsatz

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Steuererklärung: Wettsteuer absetzbar?

Die heftig umstrittene Anlage zur Einkommensteuererklärung, welche die Einnahmen / Überschussrechnung standardisieren sollte, kommt nach heftiger Kritik erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zum Einsatz.

Dann müssen Gewerbetreibende zu Ihrer Anlage GSE der Einkommensteuererklärung die besagte Anlage EÜR abgeben, in welcher sämtliche Einnahmen und Ausgaben ihres Gewerbes aufgeführt sind. Diese Aufstellung konnte bisher nach eigenem ermessen gestaltet und die einzelnen Positionen angeordnet werden.

Quelle:

Bundesfinanzministerium


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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