Die heftig umstrittene Anlage zur Einkommensteuererklärung, welche die Einnahmen / Überschussrechnung standardisieren sollte, kommt nach heftiger Kritik erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zum Einsatz.
Dann müssen Gewerbetreibende zu Ihrer Anlage GSE der Einkommensteuererklärung die besagte Anlage EÜR abgeben, in welcher sämtliche Einnahmen und Ausgaben ihres Gewerbes aufgeführt sind. Diese Aufstellung konnte bisher nach eigenem ermessen gestaltet und die einzelnen Positionen angeordnet werden.