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Berufskleidung für Gastronomie als Betriebsausgabe absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Berufskleidung für Gastronomie als Betriebsausgabe absetzen
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Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betritt, lässt zunächst den Raum und seine Einrichtung auf sich wirken. Aber schon der zweite Blick richtet sich auf das Personal der Lokalität.

Das Motto „Kleider machen Leute“ gilt auch für Gastronomiebetriebe und eine zum Ambiente passende Berufskleidung sollte deshalb Voraussetzung sein. Ein gut gekleidetes Service-, Küchen- oder Hotelpersonal hinterlässt bei den Gästen immer eine angenehme Wirkung.

Berufskleidung lässt sich steuerlich absetzen

Zu den Betriebsausgaben, die man steuerlich absetzen kann, gehört auch die vom Unternehmer gestellte Arbeitskleidung der Angestellten. An die Anerkennung sind von den Finanzbehörden Bedingungen geknüpft:

  • es muss sich um eine typische für den Beruf notwendige Bekleidung handeln
  • sie muss einem Zweck dienen: Hygiene (z.B. Kochmütze), Schutz (Kochhandschuhe), Unternehmensidentität (einheitliche Kleidung für den Service)
  • die Private Nutzung der Berufsbekleidung muss so gut wie ausgeschlossen sein

Damit die Finanzbehörde die jeweilige Berufsbekleidung im Hotel oder in einem Restaurant auch als solche identifiziert und zur steuerlichen Absetzung zulässt, ist es hilfreich, die Mitarbeiter mit für die Gastronomie typischen Kleidungsstücke auszustatten. Dabei gilt es neben einem Emblem des jeweiligen Betriebes auch auf Einheitlichkeit zu achten. Beispielsweise sind Trachten grundsätzlich nicht als Arbeitskleidung anzusehen, weil sie auch privaten Nutzen finden können. Allerdings kann auch hier ein Logo bereits Abhilfe schaffen, so dass diese von der Steuer abgesetzt werden kann.

Kosten für Textilreinigung sind Betriebsausgaben

Die Reinigungskosten für die Berufsbekleidung können ebenfalls zu den Betriebsausgaben gerechnet werden. Am einfachsten funktioniert das, wenn man die Textilien außer Haus gibt und sich auf der Quittung der Wäscherei bestätigen lässt, dass es sich um Berufskleidung handelt. Aber auch bei der Reinigung in der hoteleigenen Wäscherei kann man Pauschalen ansetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unter „Berufsbekleidung absetzen„.

Angemessene Kleidung wählen

Generell sollte die Arbeitskleidung nach der Art des Gastronomiebetriebs ausgewählt werden. In einem Luxushotel oder Sternerestaurant, muss auch das Personal entsprechend edel angezogen sein. Für Bars, Gasthäuser oder Cafés reicht es hingegen, gepflegt auszusehen.

Schon beim Kauf auf Voraussetzungen achten

Inzwischen lässt sich moderne Berufskleidung bequem online bestellen. Stattet man seinen gastronomischen Betrieb mit Textilien aus, die gut aussehen und mit dem Logo des Betriebs versehen sind, sorgt man damit nicht nur für ein einheitliches Erscheinungsbild, sondern stärkt außerdem das Zusammengehörigkeitsgefühl beim Personal.

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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