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Spenden nach Haiti als Betriebsausgabe absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Spenden nach Haiti als Betriebsausgabe absetzen
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Wer den Erdbeben-Opfern von Haiti durch eine Geldspende helfen möchte, kann diese recht unbürokratisch als Betriebsausgabe bei der eigenen Steuererklärung absetzen. Dabei sind die klassischen Nachweispflichten, die in Verbindung mit Spenden in Deutschland gelten, nicht von Nöten.

Grundsätzlich können sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer die Spende steuerlich absetzen.

Spende von Arbeitnehmern

Wenn Arbeitnehmer in Verbindung mit einer Spende für die Erdbeben-Opfer auf Haiti auf einen Anteil ihres Lohnes verzichten, bleibt dieser Anteil steuerfrei. Dabei müssen Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser Anteil nicht als Arbeitslohn ausgezahlt, sondern einbehalten wird. Arbeitnehmer müssen dann jedoch darauf achten, dass sie diese Spende nicht nochmals in der Steuererklärung als solche aufführen dürfen.

Werden durch den Arbeitnehmer Spenden auf anerkannte Sonderkonten gezahlt, können diese durch einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nachgewiesen werden. Dabei kann es sich sowohl um einen Bareinzahlungsbeleg als auch um einen Kontoauszug oder PC-Ausdruck handeln.

Spenden von Unternehmen

Auch Unternehmen können diese Spenden als Betriebsausgabe absetzen, allerdings müssen die Zahlungen dann einen Werbeeffekt haben. Demnach muss zum Beispiel in den Medien über die Geldspende berichtet werden. Die Höhe der Spende muss in der Steuererklärung angegeben und entsprechend belegt werden. Weitere Abzugsmöglichkeiten bestehen für Unternehmen dann, wenn sie sich für eine Unterstützungsleistung für einen Arbeitnehmer in dem Gebiet entscheiden.

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Bildnachweise: © MABO/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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