Will man Büroelektronik als Betriebsausgabe geltend machen, muss beim Finanzamt nachgewiesen werden, dass diese auch wirklich für berufliche Tätigkeit benötigt werden. Elektronische Geräte wie ein Tablet, PC, Smartphone oder ein Apple Macbook als BGA absetzen, kann man nur, wenn diese Geräte zu einem bestimmten Anteil beruflich genutzt werden.
Berufliche Nutzung – was zählt dazu?
Möglichkeiten des Nachweises
Das Finanzamt muss sicher sein, inwieweit ein Gerät beruflich und privat genutzt wird. Um dies nachzuweisen gibt es mehrere Möglichkeiten. Für eine genaue Abrechnung kann man eine Nutzungsübersicht in Art eines Fahrtenbuchs erstellen, in der genau die berufliche Benutzung festgehalten wird. Sowohl Datum, Uhrzeit, Dauer als auch der Zweck müssen aufgeführt werden. Meist ist die Führung einer solchen Übersicht nur über einen gewissen Zeitraum nötig. In der Regel reichen dabei drei Monate. Diese ausführliche Variante lässt am wenigsten Spielraum zu, ist aber die sicherste, um die Kosten auch erstattet zu bekommen. Ein zweiter Weg wäre, den beruflichen Anteil zu schätzen. Dafür sollte man Arbeitsproben mit einreichen. Als dritte Möglichkeit bietet sich die sogenannte Vereinfachungsregel. Diese besagt, dass das Finanzamt bei einer beruflichen Nutzung meist mindestens 50 Prozent der Kosten auch ohne irgendeinen Nachweis übernimmt. Man muss lediglich nachweisen, dass das Gerät beruflich genutzt wird, aber nicht, in welchem Umfang genau. Ein Fragebogen muss der Steuerpflichtige, der seine Elektrogeräte als Betriebsausgabe angeben will, dennoch immer ausfüllen. Quelle: www.nwb.de dejure.org
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