Schadenersatz für durchtrenntes Kabel an einer Baustellenampel.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadenersatz-Leistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 27.06.2008 (Aktenzeichen: 4 K 1928/07)