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Gezahlter Schadenersatz ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Schadenersatz für durchtrenntes Kabel an einer Baustellenampel.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadenersatz-Leistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 27.06.2008 (Aktenzeichen: 4 K 1928/07)

Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6780


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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