Gezahlter Schadenersatz ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Schadenersatz für durchtrenntes Kabel an einer Baustellenampel.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadenersatz-Leistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 27.06.2008 (Aktenzeichen: 4 K 1928/07)
Gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6780
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