Unternehmer, die für den Zahlungsverkehr das Online-Banking nutzen, müssen die eingegebenen Daten genau kontrollieren. Wird bspw. bei der Empfängerkontonummer ein Zahlendreher übersehen, kann der Überweisungsbetrag einem falschen Kontobesitzer gutgeschrieben werden.
Die Bank hat bei Onlineüberweisungen durch Online-Banking nicht die Pflicht, Kontonummer und Empfängername abzugleichen. Demzufolge ist die Bank nicht schadensersatzpflichtig. Der Unternehmer muss den fälligen Betrag noch einmal zahlen, betätigte das AG München in seinem Urteil vom 18.06.2007 Az. 222 C 5471/07.
Im geurteilten Fall hatte die Bankkundin fälschlicherweise 1.800,- EUR überwiesen bekommen und das Geld verbraucht. Da sie sich in einer finanziellen Notlage befand, musste diese Bankkundin das Geld nicht zurückzahlen. Die Schadensersatzklage des Falschzahlers wurde abgewiesen. Er war verpflichtet, den bereits gezahlten Betrag noch einmal zu überweisen.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.