Unternehmer, die für den Zahlungsverkehr das Online-Banking nutzen, müssen die eingegebenen Daten genau kontrollieren. Wird bspw. bei der Empfängerkontonummer ein Zahlendreher übersehen, kann der Überweisungsbetrag einem falschen Kontobesitzer gutgeschrieben werden.
Die Bank hat bei Onlineüberweisungen durch Online-Banking nicht die Pflicht, Kontonummer und Empfängername abzugleichen. Demzufolge ist die Bank nicht schadensersatzpflichtig. Der Unternehmer muss den fälligen Betrag noch einmal zahlen, betätigte das AG München in seinem Urteil vom 18.06.2007 Az. 222 C 5471/07.
Im geurteilten Fall hatte die Bankkundin fälschlicherweise 1.800,- EUR überwiesen bekommen und das Geld verbraucht. Da sie sich in einer finanziellen Notlage befand, musste diese Bankkundin das Geld nicht zurückzahlen. Die Schadensersatzklage des Falschzahlers wurde abgewiesen. Er war verpflichtet, den bereits gezahlten Betrag noch einmal zu überweisen.
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Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.