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Informationen zu Schuldnern jetzt online abrufbar

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Informationen zu Schuldnern jetzt online abrufbar
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Seit dem 1. Januar 2013 haben Gläubiger eine einfache Möglichkeit, an Informationen zu Schuldnern zu gelangen. Alle deutschen Länder arbeiten nun zusammen, um ein bundesweites Vollstreckungsportal unter www.vollstreckungsportal.de zu schaffen.

Der Beschluss über das Vollstreckungsportal

Bereits am 16. Oktober 2012 unterzeichnete Justizminister Hartloff den Staatsvertrag, der mit allen deutschen Bundesländern geschlossen wurde, um gemeinsam ein informatives Vollstreckungsportal im Internet zu schaffen. Am 12. Dezember 2012 stimmte auch der Landtag dem Staatsvertrag zu. Der fristgerechte Start des Portals zum 1. Januar 2013 konnte somit gewährleistet werden.

Schaffung entsprechender Datenbestände

§ 39 Nr. 5 EGZPO sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Schaffung einheitlicher Datenbestände vor. Somit werden zunächst die bisherigen Schuldnerverzeichnisse von den jeweiligen zuständigen Amtsgerichten in den Ländern fortgeführt. Schritt für Schritt sollen die neuen Einträge dann in das Vollstreckungsportal übernommen werden. Eintragungen in den Schuldnerverzeichnissen, die vor dem Stichtag des 1. Januar 2013 vorgenommen wurden, verbleiben in den regionalen Schuldnerverzeichnissen und können somit weiterhin nur über das zuständige Amtsgericht eingeholt werden. Neueintragungen werden jedoch früher oder später online abrufbar sein.

Nutzung des Vollstreckungsportal

Unter www.vollstreckungsportal.de muss man sich zunächst registrieren. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft über Informationen zu Schuldnern hat, kann die entsprechenden Daten abrufen. Ein berechtigtes Interesse liegt unter anderem vor, wenn man eine Forderung besitzt, zu der bereits ein Vollstreckungstitel ergangen ist. Der Abruf ist allerdings kostenpflichtig und kostet 4,50 Euro pro Einsichtnahme.   Man erhofft sich von dem neuen Vollstreckungsportal, dass Gläubiger sich möglichst frühzeitig über die Vermögensverhältnisse ihrer Schuldner informieren und angemessen reagieren können. Vollstreckungsmaßnahmen sollen effektiver und erfolgreicher werden und der Verwaltungsaufwand der Gerichte verringert werden, der mit der Vollstreckung in Zusammenhang steht.


Bildnachweise: © stadtratte/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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